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Kreis Soest: H5N1-Virus bei Puten

Soest (aho) – Die Geflügelpest hat den Kreis Soest erreicht. Das CVUA Westfalen hat an einem von zwei Standorten eines Geflügelbetriebes in Lippstadt-Dedinghausen den Nachweis von H5N1 bei Puten bestätigt. Rund 8.600 erkrankte Putenhähne und 8.000 Putenküken müssen vorsorglich getötet werden. Außerdem ist im gesamten Soester Kreisgebiet ab sofort sämtliches Geflügel aufzustallen. Die entsprechende Tierseuchenverfügung wird am Montag, 22. November, im Amtsblatt des Kreises Soest veröffentlicht.

Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel in einem geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, geschlossenen Schutzvorrichtung untergebracht werden muss. Mit einer weiteren Allgemeinverfügung hat der Kreis Soest eine Schutzzone (früher „Sperrbezirk“; mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“; mindestens zehn Kilometer Radius) gebildet, die Teile von Lippstadt, Geseke, Erwitte, Anröchte und Rüthen betreffen. Dem Veterinärdienst noch nicht bekannte Halter müssen ihre Tierbestände dem Veterinärdienst melden. Innerhalb der Schutzzone dürfen Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände grundsätzlich nicht verbracht werden. Ausnahmen können genehmigt werden.

Der betroffene Geflügelhof betreibt auch einen Stall in Delbrück-Westenholz (Kreis Paderborn) nahe der Soester Kreisgrenze, für den der Ausbruch der Geflügelpest bereits Donnerstag bestätigt worden war. In diesem Zusammenhang betont Professor Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes beim Kreis Soest: „Alle Geflügelhalter sind dringend aufgerufen, sämtliche Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Betriebsfremde haben in Ställen nichts zu suchen.“

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