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Krieg in Europa belastet Landwirtschaft

Schwerin (LM) – Per Videoschalte haben die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern heute über zentrale Fragen zur Zukunft der Land- und Ernährungswirtschaft beraten. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Versorgungsicherheit der Weltbevölkerung und die Preisentwicklung auf den landwirtschaftlichen Rohstoffmärkten standen im Mittelpunkt der Beratungen.

Versorgungssicherheit/Ukraine-Krise

Die wichtigste Botschaft aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Die europäische Versorgung mit Lebensmitteln ist trotz der Ukraine-Krise derzeit nicht bedroht! Wir müssen aber auch offen sagen, dass es bereits jetzt in vielen Bereichen Lieferschwierigkeiten gibt. Es geht mir nicht darum Panik zu verbreiten und für Hamsterkäufe gibt es aus jetziger Sicht ausdrücklich keinen Grund. Dennoch müssen wir die Turbulenzen am Markt anerkennen und ernstnehmen. Bereits jetzt ist eine deutliche Verknappung der landwirtschaftlichen Rohstoffe und Produktionsmittel zu verzeichnen.“ Ziel müsse daher sein, die Land- und Ernährungswirtschaft künftig noch krisensicherer zu machen.

Vor diesem Hintergrund ließen Minister Backhaus die Positionen der Grünen in der Konferenz mitunter sprachlos zurück: „In meiner Wahrnehmung wurde beschwichtigt und beschönigt ohne die Realitäten anzuerkennen und die entsprechenden Schlüsse daraus zu ziehen“, resümierte der Minister. Ein fundamentaler Dissens bestand Backhaus zufolge in der Frage, wie in Deutschland vor dem Hintergrund des Krieges in Europa mit der Nutzung von Brachflächen verfahren wird. Mecklenburg-Vorpommern und die Mehrheit der Bundesländer haben sich dafür ausgesprochen, dass zur anstehenden Frühjahrsbestellung 2022 die aktuelle Entscheidung der EU-KOM, den Anbau beliebiger Kulturen für Nahrungs- und Futtermittelzwecke auf brachliegenden Greening-Flächen mit Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen, für Deutschland 1:1 umgesetzt wird.

Backhaus gab ein Rechenbeispiel: „Wenn man die 22.000 Hektar Brachflächen in Mecklenburg-Vorpommern mit Getreide bestellt, kann man 110.000 Tonnen Getreide daraus gewinnen. Damit können 1,2 Millionen Menschen ein Jahr lang ernährt werden. Diese Maßnahme ist daher aus meiner Sicht gut und richtig und mit Blick auf die zu erwartenden Verschärfung der Lebensmittelversorgung, v.a. in anderen Teilen der Erde, unverzichtbar.“ Mecklenburg-Vorpommern forderte zur Unterstützung der Landwirtschaft zudem, die Aufenthaltsdauer für Saisonarbeitskräfte von 70 auf 115 Tage auszuweiten um die Obst- und Gemüsernte abzusichern, sowie steuerliche Entlastungen im Agrarbereich, insbesondere für Agrardiesel, einzuführen.

Düngeverordnung

Backhaus bedauerte, dass der Bund keine verlässliche Antwort geben konnte, wann die Kommission die Vorschläge aus Deutschland zur Düngeverordnung abschließend bewertet. „Um in der Sache weiterzukommen, ist es wichtig, dass Düngeverordnung des Bundes zügig angepasst wird, damit den Ländern die Rechtsgrundlage gegeben wird, von den Landwirten alle relevanten Daten erfassen zu können, um die Nitratbelastung bewerten zu können. Diese Daten sollten dann auch die Grundlage dafür bilden, dass einzelne Betriebe von Maßnahmen in den roten Gebieten befreit werden können, wenn sie nachwiesen können, dass sie gewässerschonend wirtschaften. Wichtig ist einheitliches Handeln in den Bundesländern, also auch einheitliche Methoden, damit die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern in Bezug auf rote Gebiete nicht mehr vorkommen, was letztlich auch zu dem großen Misstrauen der KOM geführt hat“, sagte er.

Umbau der Tierhaltung

Auch der Umbau der Tierhaltung für mehr Tierwohl und zum Schutz natürlicher Ressourcen, wie Wasser, Boden und Luft, wurde von den Agrarchefs von Bund und Ländern diskutiert. Backhaus betonte: „Viele Landwirte sind grundsätzlich offen für einen Transformationsprozess. Was bislang fehlt und zur Verunsicherung bei vielen Landwirten beiträgt, sind schnelle Entscheidungen und damit klare Vorgaben, was gewollt ist. Diese Vorgaben müssen kommen und dann auch für einen längeren Zeitraum Bestand haben, andernfalls sind die mit dem Umbau der Tierhaltung verbundenen Investitionen nicht vertretbar und werden auch nicht in Angriff genommen. Entscheidend ist auch, dass wir den Betrieben bei der Umsetzung neuer Rechtsvorgaben angemessene Übergangsfristen einräumen und finanzielle Förderung sicherstellen, insbesondere dort, wo öffentliche Leistungen erbracht werden. Der Bund muss hier endlich liefern und ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung auf den Weg bringen. Es kann nicht sein, dass Landwirte die das Tierwohl verbessern wollen durch Genehmigungsverfahren ausgebremst werden.“

Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Auch die Verbesserung der wirksamen Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung in großen Tierhaltungsbetrieben spielte im Zuge der Diskussion um den Umbau der Tierhaltung auf der AMK eine Rolle. In Folge der Brandkatastrophe in Alt Tellin im März 2021 richtete die AMK gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium im Juni 2021 eine ad-hoc-Arbeitsgruppe, um den tierschutzrechtlichen Regelungsbedarf zu eruieren. In diesen Überlegungen sollten insbesondere die ermittelten Ursachen von Brandereignissen einfließen. Der Ergebnisbericht wurde heute vorgestellt „Verkürzt dargestellt müssen wir in drei Bereichen Verbesserungen herbeiführen – bei der baulichen Konzeption, wie der Feuerfestigkeit von Bauteilen oder der Anordnung von Feuerschutzwänden; bei der technischen Ausstattung der Anlagen, u.a. mit Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder automatischer Feuerlöschanlagen sowie deren Wartung; und im Betriebsmanagement bei der Erstellung von Havariekonzepten und Notfallplänen. Ziel muss die Sicherheit und gegebenenfalls Rettung von Menschen und Tieren sein!“, erklärte Backhaus. Die Agrarministerkonferenz bittet das BMEL, die Bauministerkonferenz (BMK) und die Innenministerkonferenz (IMK), die im Ergebnisbericht erbetenen Prüfungen vorzunehmen; dazu gehört auch eine mögliche Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen abzuklären.

Afrikanische Schweinepest

Weitere AMK-Tagesordnungspunkte widmeten sich den unterschiedlichen Anforderungen an die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mecklenburg-Vorpommern – eines der drei von ASP-betroffenen Bundesländer – erneuerte in Form eines eigens eingebrachten Antrag seine zentralen Forderungen an den Bund. Dazu gehört unter anderem der erfolgreiche Abschluss der Regionalisierungsverhandlungen mit China und anderen Handelspartnern sowie finanzielle Unterstützung zur Deckung erhöhter Aufwendung von Schweinehaltern in ASP-Gebieten. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Kriegshandlungen in der Ukraine das ASP-Seuchengeschehen noch einmal deutlich verschärfen können. Eine intensive Zusammenarbeit und Abstimmung mit Polen ist daher unerlässlich“, ergänzte Backhaus.

Als einen wichtigen Schritt im bundesweiten Vorgehen gegen die ASP bezeichnete er das solidarische Finanzierungsmodell für die Errichtung von Wildschutzzäunen entlang der deutsch-polnischen Grenze. Einer Ländervereinbarung, die im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeitet wurde, hat die AMK heute einstimmig zugestimmt. Demnach werden die Kosten, die für das Aufstellen der Schutzzäune bis zum 31.12.2020 entstanden sind, anteilig durch alle Bundesländer getragen. Die Berechnung erfolgt auf dem prozentualen Anteil gehaltener Schweine im jeweiligen Bundesland und dem Königsteiner Schlüssel. Der solidarisch zu finanzierende Gesamtbetrag beläuft sich auf rund 4 Millionen Euro, wovon knapp eine Million Euro nach MV fließen sollen. „Ich freue mich, dass die Länder diesen Pakt eingehen und damit ein klares Signal senden: die Bekämpfung der Seuche ist eine nationale Aufgabe von herausgehobener Priorität!“, so Backhaus.

Vergütung von Ökosystemleistungen im Wald

Auch Themen aus der Forstwirtschaft wurden auf der AMK ausführlich diskutiert. „Ich begrüße die Ankündigung der Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern einen langfristigen Ansatz zu entwickeln, um die Waldbesitzenden in die Lage zu versetzen, ihre Wälder klimaresistent weiterzuentwickeln, umzubauen und die Neu- und Wiederbewaldung zu unterstützen“, sagte Backhaus. Der Bund hat in den Jahren 2020 und 2021 angesichts der extremwetterbedingten Schadensentwicklung und der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie erstmals eine sogenannte Waldprämie für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder an private und kommunale Waldbesitzende ausgezahlt. „Hier müssen wir weiter anknüpfen, denn die Situation in den Wäldern ist nach Sturm, Dürre und Borkenkäfer unverändert dramatisch. Von den Waldbesitzenden werden über einen langen Zeitraum hohe Aufwendungen für die Sanierung der geschädigten Waldflächen und den notwendigen Umbau des Waldes zur Anpassung an den Klimawandel erforderlich sein“, prognostizierte der Minister und sprach sich für die Etablierung eines dauerhaften Vergütungssystems aus und in 2022 kurzfristig zumindest modellhaft zu starten. Hierfür müsse im Bundeshaushalt 2022 finanzielle Vorsorge getroffen und auch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

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