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LK Vechta: Weiterer Vogelgrippe-Ausbruch

Vechta (PM) – Im Landkreis Vechta ist es zu einem weiteren Ausbruch der Vogelgrippe gekommen. Betroffen ist erneut ein Putenbetrieb im Stadtgebiet Vechta mit rund 24.000 Mastputen. Dies ist damit der zweite Ausbruch innerhalb weniger Tage, weitere Verdachtsfälle gibt es aktuell nicht.

„Ein noch gestern durchgeführter Schnelltest im Betrieb fiel positiv aus. Daraufhin hatten Mitarbeitende des Veterinäramtes amtliche Proben entnommen und zum Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg (LAVES) gebracht. Auch hier fiel das Ergebnis positiv aus“, berichtet Landrat Tobias Gerdesmeyer.

Aufgrund des damit festgestellten amtlichen Verdachts müssen vorsorglich alle Tiere des Betriebes getötet werden. Dafür hat der Landkreis die Gesellschaft für Seuchenvorsoge (GESEVO) beauftragt. Die seuchenrechtlich notwendige Tötung aller Tiere des Bestandes erfolgt unter der tierschutzfachlichen Aufsicht des Veterinäramtes.

Damit einhergehend werden auch in diesem Fall rund um den neuen Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone (3-km-Radius) und eine Überwachungszone (10-km-Radius) mittels einer tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung festgelegt, die ab Mittwoch, den 29.10.2025, 0:00 Uhr gelten wird. Diese Allgemeinverfügung wird auf der Homepage des Landkreises Vechta abgerufen werden können. Über die Allgemeinverfügung lässt sich eine interaktive Karte aufrufen, in der die Restriktionszonen dargestellt sind. Für in den entsprechenden Zonen gelegene Betriebe gelten dann konkrete, in der Allgemeinverfügung näher beschriebene Beschränkungen u. a. in Bezug auf die Haltung von Tieren, die Meldung von Tierverlusten, den Handel und Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen etc.

Darüber hinaus erlässt der Landkreis Vechta mittels einer weiteren tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung aufgrund der sich immer stärker ausbreitenden Vogelgrippe mit Wirkung zum Dienstag, 28.10.2025, 0:00 Uhr eine allgemeine Aufstallpflicht für im Kreisgebiet gehaltenes Geflügel. Für Betriebe, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, bedeutet dies, dass sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen unterzubringen ist. Die Tiere können auch in besonders geschützten Vorrichtungen gehalten werden. Diese müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen. Zusätzlich muss die Vorrichtung mit einer Seitenbegrenzung versehen werden, damit keine Wildvögel eindringen können. Unter die Kategorie Geflügel fallen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Nähere Informationen zu diesem Thema finden sich in der entsprechenden Allgemeinverfügung, die ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Vechta abgerufen werden kann.

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