LK Diepholz: Geflügelpest in Legehennenbetrieb
Diepholz (PM) – In der Samtgemeinde Barnstorf im Landkreis Diepholz ist am 01.11.2025 der Ausbruch der Geflügelpest in einem geflügelhaltenden Betrieb amtlich festgestellt worden. Es handelt sich dabei um einen weiteren Ausbruch der Geflügelpest im Kreisgebiet. Dies teilt der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Diepholz mit.
Daraus resultierend hat der Landkreis Diepholz sowohl eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km als auch eine Überwachungszone mit einem Radius von insgesamt 10 km ausgehend vom Ausbruchsort eingerichtet und per Allgemeinverfügung festgelegt. Hiervon betroffen sind die Samtgemeinden Barnstorf und Kirchdorf sowie Teile der Samtgemeinde Schwaförden und Teile der Städte Twistringen und Sulingen. Ebenso wird der Landkreis Vechta durch die Einrichtung der sogenannten Restriktionszonen beeinflusst.
In den einzelnen Zonen gilt insbesondere ein Ein- und Ausfuhrverbot von Vögeln, frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eiern. Dies gilt nicht für Schweine- und Rindfleisch. Der private Einkauf von Geflügelfleisch im Supermarkt ist von dem Ein- und Ausfuhrverbot nicht betroffen.
Mit den Allgemeinverfügungen gehen weitere Verpflichtungen einher. Unter anderem gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügelhalter, die innerhalb der Schutz- oder Überwachungszone liegen. Diese gilt im Gegensatz zu der bereits bestehenden kreisweiten Aufstallungspflicht auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Geflügelhalterinnen und -halter werden zudem eindringlich auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen.

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