Geflügelpest: Im neuen Jahr bisher 34 Nachweise in Rheinland-Pfalz
Koblenz (LUA) – Das Virus der Klassischen Geflügelpest ist weiter latent in einzelnen Gewässern verbreitet. 2026 hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) die hochpathogene Aviäre Influenza bisher bei 33 Wildvögeln nachgewiesen, dazu kommt der Vogelpark Haßloch, ein Vogelbestand in der Pfalz.
Um die insgesamt rund 200 Tiere des Vogelparks vor der Tierseuche zu schützen, war die Tötung von 19 Wasservögeln notwendig; weitere 56 Enten und Gänse sollen ebenfalls entnommen werden. Die Tiere in den 16 Volieren werden sorgfältig überwacht. Bisher wurden dort 94 Proben entnommen, die im LUA auf Geflügelpest untersucht werden.
Das zuständige Veterinäramt des Kreises Bad-Dürkheim prüft derzeit, von einer allgemeinen Stallpflicht für den Kreis Bad-Dürkheim abzusehen und arbeitet gemeinsam mit dem LUA an einer sorgfältigen Risikobewertung, um das Einrichten von Restriktionszonen sowie die Entnahme des Gesamtbestandes vermeiden zu können. Der Vogelpark Haßloch bleibt aber bis auf Weiteres geschlossen.
Nach einer Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) besteht weiterhin ein hohes Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5N1-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands. Auch das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingeschätzt.
Die Kreisveterinärbehörden sind weiterhin angewiesen, verdächtige tote Wildvögel ins LUA zur Untersuchung auf Geflügelpest zu bringen. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen, achtsam zu sein und Totfunde zu melden. Über Schutzmaßnahmen wie Stallpflicht für Hausgeflügel entscheiden die Kreisverwaltungen risikoorientiert selbst.

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