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Erbliche Mängel bei Reitpferden

(aho) Nahezu unbekannt ist, daß bestimmte Mängel, Unarten und chronische Erkrankungen bei Reitpferden erblich sind. Oft werden jedoch gerade Stuten, die aufgrund eines solchen Mangels unreitbar geworden sind, zur Zucht verwendet. Daß dies nicht sinnvoll ist, versteht sich von selbst. Eine erbliche Veranlagung besteht nach neuesten Erkenntnissen bei folgenden Erkrankungen: 1. Koppen, das gewohnheitsmäßige geräuschvolle Luftschlucken mit oder ohne Aufsetzen der Vorderzähne auf eine feste Kante, 2. Kehlkopfpfeifen, eine Atembehinderung durch einseitige Stimmbandlähmung mit mehr oder weniger starkem Atemgeräusche bis hin zur Behinderung der Atmung kommt, tritt normalerweise erst bei erwachsenen Pferden im Alter von 4-5 Jahren in Erscheinung. Weil junge Deckhengste bereits mit 2 ½ – 3 Jahren gekört werden, ist es möglich, daß Hengste diesen Gewährsmangel unentdeckt in die Zucht einbringen und weitervererben. 3. Sommerekzem, eine juckende, allergische Hauterkrankung, zu deren Ausbruch bestimmte Faktoren führen 4. equines Sarkoid, ein stark wuchernder Hauttumor 5. Gelenkchips, kleine knorpelige Bruchstückchen, die sich in den Gelenkspalt einlagern und zu Lahmheiten führen können, 6. Hufrollenentzündung, eine chronisch degenerative Erkrankung der sog. Hufrolle, eines komplexen Mechanismus aus Strahlbein, Hufrollenschleimbeutel und tiefer Beugesehne an der Hinterseite des Hufes 7. chronische Bronchitis.

Tiere, die eine dieser Erkrankungen aufweisen, sollten folglich gerade nicht zur Zucht verwendet werden.

(Tierärztin Sabine Kettner)

Quelle: Dr. Helmut Ende, FFP-Tagung zur Pferdegesundheit am 07.11.99, Münster

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