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Pferde: Achtung! Kronsaumwunden sofort behandeln!

(aho) Fügt sich ein Pferd einen Kronentritt zu oder wird der Kronsaum auf andere Art verletzt, so darf man dies nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im Kronsaum befindet sich die Wachtumszone für das Wandhorn, das vom Kronsaum zum Tragrand herunterwächst. Wird eine Verletzung in diesem Bereich nicht unverzüglich korrekt vom Tierarzt behandelt, so riskiert man eine lebenslange Wachstumsstörung des Horns in diesem Bereich. Je nach Größe der Verletzung kann es zu breiten Hornspalten und Hufverformungen kommen, die dem Pferd sein ganzes restliches Leben Probleme bereiten und nachträglich nicht wieder ganz beseitigt werden können. (Tierärztin Sabine Kettner)

Quelle: Dr. Helmut Ende, FFP-Tagung zur Pferdegesundheit am 07.11.99, Münster

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