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Tierschutz im Zoofachhandel

(aho) Das Gütesiegel: „Ausgezeichnetes Zoofachgeschäft“ – ein Dreieck auf blauem Grund – wird nur besonders gut geführten Zoohandlungen verliehen, die eine Vorbildfunktion für den Tierschutz im Zoofachhandel ausüben. Die Auszeichnung ist maximal 36 Monate gültig und wird seit 1996 vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) in Zusammenarbeit mit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) verliehen. Bisher wurden sieben Zoofachgeschäfte ausgezeichnet. Für das kommende Jahr sind weitere Prüfungen vorgesehen. Um das Gütesiegel zu erhalten, muss ein Zoofachhändler über 50 Anforderungskriterien erfüllen.

Die wichtigsten Auszeichnungskriterien sind:

Tierpräsentation: Mindestkäfiggrößen müssen eingehalten werden, die Käfige dürfen nicht überfüllt sein, gesellige Tiere sind in Gemeinschaft zu halten, die Beleuchtung sollte artgerecht sein, den Tieren müssen Rückzugsmöglichkeiten geboten werden

Tierpflege: das Futter muß auf die jeweilige Tierart abgestimmt sein, die Unterkünfte sind sauber zu halten, die tierärztliche Betreuung ist zu gewährleisten

Beratung: die Mitarbeiter müssen über entsprechende fachliche Qualifikationen verfügen, kundenfreundlicher Service ist anzubieten, Transportbehältnisse für Tiere müssen tierschutzgerecht sein

Zubehör: es dürfen keine tierschutzwidrigen Produkte wie Goldfischgläser oder Stachelwürger für Hunde verkauft werden, dem Kunden wird Fachliteratur über artgerechte Tierhaltung angeboten.

Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) vom 14. Dezember 1999

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