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Reisen in die Republik Slowenien

(aho ) Die Botschaft der Republik Slowenien teilt zur Einfuhr von Hunden und Katzen als Haustier in die Republik Slowenien mit: „Vorlaeufige Einfuhr von Kleintieren“ Für Hunde ist ein Impfpass erforderlich, der bescheinigt, dass Hunde gegen die Tollwut geimpft sind und seit der letzten Impfung nicht mehr als ein Jahr und nicht weniger als 15 Tage vergangen sind (für Hunde, die aelter als 4 Monate sind); und dass sie gegen die Staupe geimpft sind und seit der letzten Impfung nicht mehr als sechs Monate und nicht weniger als 15 Tage vergangen sind; und die Hunde gesund sind. Die oben genannten Angaben werden von einem praktizierenden Tierarzt bestaetigt. Wenn ein Tierbesitzer keinen Impfpass besitzt, wird ein Zertifikat mit allen oben erwaehnten Angaben ausgestellt. Für Katzen ist ein Impfpass erforderlich, der bescheinigt, dass Katzen gegen die Tollwut geimpft sind und seit der letzten Impfung nicht mehr als ein Jahr und nicht weniger als 15 Tage vergangen sind; und Katzen gesund sind. Die oben genannten Angaben werden von einem praktizierendenTierarzt bestaetigt. Wenn ein Tierbesitzer keinen Impfpass besitzt, wird ein Zertifikat mit allen oben erwaehnten Angaben ausgestellt. Die gleichen Bestimmungen gelten auch für eine vorlaeufige Einfuhr von anderen Kleintieren in die Republik Slowenien.“ Quelle:

Bundesverband Praktischer Tieraerzte e.V.

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