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Redaktion Kleintiere & Pferde
  

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Reisen in die Tschechische Republik

(aho ) Die Botschaft der Tschechischen Republik teilt mit:

„Lieber Tierfreund, falls Sie sich entschliessen, die Tschechische Republik mit Ihrem lieben Haustier zu besuchen, beachten Sie bitte Folgendes: Fuer Ihren touristischen nicht einen Monat überschreitenden Aufenthalt in der Tschechischen Republik benoetigen Sie fuer Ihr fleischfressendes Haustier (Hund, Katze u.ä.) einen internationalen Impfschein/Impfpass des Tieres. Mit dem Impfschein/Impfpass ist die Impfung gegen Tollwut (die mindestens einen Monat und hoechstens ein Jahr vor der Einreise durchgefuehrt wurde) zu belegen. Meerschweinchen, Hamster und saemtliche Nagetiere sowie Kriechtiere, Lurche, Aquariumfische, Papageien und andere Voegel duerfen mit Ihnen in die Tschechische Republik reisen, ohne eine veterinaeraerztliche Bewilligung bzw. Bescheinigung zu haben. Wenn Sie mit Ihrem Tier in der Tschechischen Republik laenger als einen Monat bleiben moechten, benoetigen Sie vom Staatlichen Veterinaeramt in Prag eine Einfuhrbewilligung. Die Bewilligung beantragen Sie dort bitte schriftlich. Die Anschrift lautet: Státní veterinárni správa Ceské Republiky, Tesnov 17, CZ – 117 05 Praha 1, Tel. 00420/2/2181-2484 oder 2181-2570, Fax. 00420/2/2181-2974. IC-mail zahr@svs.aquasoft.cz Bei o.g. Státní veterinárni správa fragen Sie auch bitte nach, falls Sie mit einem Pferd oder anderen hier nicht erwaehnten Tieren in/durch die Tschechische Republik reisen moechten.“ Quelle:

Bundesverband Praktischer Tieraerzte e.V.

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