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Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz in Kraft

– Mehr Sachkunde im Umgang mit Tieren erforderlich

Bonn, 27. März (bme) – Die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes ist am 23. Februar 2000 in Kraft getreten und löst die Vorschrift vom 1. Juli 1988 ab. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift wendet sich an die zuständigen Behörden der Länder und soll einen weitgehend bundeseinheitlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes von 1998 sichern. In der Verwaltungsvorschrift sind Ausführungen zu den Paragrafen 2 (Tierhalternorm), 3 (Verbote), 4 (Töten von Tieren), 6 (Amputationen), 11 und 11a (Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren), 15 (Durchführung des Gesetzes) und 16a Befugniskatalog für die Behörden) sowie zum 5. und 7. Abschnitt (Tierversuche und andere Eingriffe und Behandlungen an Tieren) enthalten.

Eine wesentliche Ausdehnung der Bestimmungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist darauf zurückzuführen, dass der Personenkreis, der im Umgang mit Tieren Sachkunde nachweisen muss beziehungsweise einer Erlaubnis für die ausgeübte Tätigkeit bedarf, mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes erheblich erweitert wurde.

„Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes“, 16 Seiten, Beilage Nr. 36a des Bundesanzeigers, kostenlos zu beziehen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Referat 321, Postfach 140270, 53107 Bonn, Fax: 0228/529-4162, Telefon: 0228/529-4127.

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