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Vogelschützer gegen Frühlingsjagd auf Wildtauben

Bonn (ots) – Trotz Verbots durch die europäische Vogelschutzrichtlinie dürfen auch in diesem Frühjahr in den meisten deutschen Bundesländern Wildtauben bis Ende April und damit bis weit in die Brutzeit hinein bejagt werden. Darauf haben am Mittwoch das Komitee gegen den Vogelmord e.V. in Bonn und die Deutsche Umwelthilfe in Radolfzell hingewiesen. Wenn die Elterntiere erlegt würden, drohe den jetzt schlüpfenden Küken von Ringel- und Türkentauben den Tod durch Verhungern oder Unterkühlung, so die Naturschützer.

Große Jagdzeitschriften würden trotzdem die traditionelle Frühlingsjagd auf Wildtauben sogar noch als besonders waidmännisches Vergnügen propagieren. „Deutschland ist das einzige EU-Land, das unter Verletzung europäischen Rechts die Jagd auf Vögel während der Brutzeit erlaubt“, empört sich Eugen Tönnis vom Komitee gegen den Vogelmord. Zwar untersage auch hierzulande das Bundesjagdgesetz den Abschluss von mit der Jungenaufzucht beschäftigten Elterntieren, das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium erlaube aber trotzdem bislang die Jagd auf Tauben und Möwen bis Ende April.

Inzwischen habe sich auch die Brüsseler EU-Kommission eingeschaltet und prüfe auf Antrag des Komitees gegen den Vogelmord die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Schützenhilfe erhalten die Naturschützer von renommierten Wissenschaftlern wie Prof. Dr. Gerhard Thielcke, zum Schutz brütender Tiere die Jagd auf Tauben und andere Zugvögel zukünftig allenfalls noch von Mitte November bis Ende Januar zu erlauben.

Im letzten Jahr erfassten Jagdjahr 1998/99 seien, so die Naturschützer weiter, nach offiziellen Angaben in Deutschland 664.327 Wildtauben erlegt worden, davon viele während der Brutzeit.

Rückfragen bitte an: Deutsche Umwelthilfe Tel.: 07732 99950 email

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