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CITES-Artenschutzkonferenz in Nairobi

– Die Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AgA) informiert

Korntal-Münchingen (ots) – Vom 10. bis 20. April findet in Nairobi die 11. Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) statt. Diese soll den weltweiten Handel mit Millionen Tieren und Pflanzen, ob lebend oder in Form von Produkten, regeln, bzw. Tier und Pflanzen vor übermäßiger Nutzung und vor Ausrottung durch den internationalen Handel bewahren. Das WA (englisch CITES, Abkürzung von Convention on International Trade in Endangered Species) wurde 1973 gegründet und trat 1975 in Kraft. Es handelt sich hierbei um das wichtigste Artenschutzforum der Welt und zugleich um das bedeutendste Instrument der Regulierung. Alle 2 Jahre treffen sich die rund 150 Mitgliedsländer zu dieser Konferenz, die über die Anträge der einzelnen Länder entscheidet und immer in einem anderen Mitgliedsland stattfindet. Die Grundlage der CITES – Arbeit bilden, neben der eigentlichen Konvention, drei Schutzlisten mit den unterschiedlichen Regulierungsgraden Anhang I, Anhang II und III. Anhang I ist der strengste Schutz und bezieht sich auf Arten ,die von der Ausrottung durch den internationalen Handel bedroht sind. Hierzu zählen z.B. Menschenaffen, Elefanten, Tiger, Leopard, Riesenpanda, Gepard, einige seltene Vogel- und Krokodilarten, aber auch Pflanzen wie bestimmte Kakteen und Orchideen. Der Handel mit Anhang I Exemplaren und ihren Produkten ist grundsätzlich verboten, aber wie überall gibt es auch hier Ausnahmen, die jedoch eine besondere Genehmigung benötigen. Anhang II bezieht sich auf Arten, die zwar noch nicht akut gefährdet sind, aber leicht in Gefahr geraten könnten, wenn ein internationaler Handel unkontrolliert stattfinden würde. In Anhang III sind die Arten aufgenommen, die von einzelnen Ländern national unter Schutz gestellt wurden. Die Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AgA) wird, wie auch andere Tierschutzorganisationen, die handelspolitischen Vorstellungen der Länder kritisch beobachten und sich bemühen, Einflußnahme auf die Konferenzentscheidungen zugunsten des Artenschutzes zu nehmen. Dies ist nicht leicht, denn viele Länder bilden, um ihre Wirtschaftsinteressen durchzusetzen, Koalitionen, in der Hoffnung damit den Artenschutz unterlaufen zu können. Ein Tauschhandel, nach dem Motto „“eine Hand wäscht die andere“ ist nicht selten. So darf man z. B. damit rechnen, daß nicht nur Japan, sondern auch Norwegen für die Freigabe des Elfenbeinhandels stimmen wird, weil es damit rechnet, daß die Länder, die davon profitieren, dann ihrerseits für die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs votieren. In Nairobi wird sich die Aktionsgemeinschaft Artenschutz vor allem für folgende Arten einsetzen, zu denen Anträge vorliegen: Die Elefanten; Wilderei und Mord soll fortgesetzt werden, die EU versagt jämmerlich und unterstützt den Handel statt den Schutz ! Sechs Anträge liegen vor: Von Südafrika, Botswana, Namibia, Simbabwe, Kenia/Indien und der Schweiz. Südafrika beantragt seine Elefantenpopulation von Anhang I auf Anhang II herabzustufen, um Elfenbeinvorräte (an Japan) und generell Lederartikel sowie lebende Exemplare verkaufen zu dürfen. Auch Botswana, Namibia und Simbabwe haben wieder Anträge auf Freigabe des Elfenbeinhandels gestellt. Beim Antrag der Schweiz soll durch eine Ergänzung der Handel mit Lebendexemplaren zum Zwecke einer privaten Haustierhaltung ermöglicht werden. Wildfänge eignen sich jedoch nicht für eine Zähmung, die nur sehr schwierig ist und daher oft mit grausamen Methoden bewerkstelligt wird. Kenia und Indien hingegen beantragen den vollen Schutz der Populationen. Es ist selbstverständlich, daß die Aktionsgemeinschaft Artenschutz diesen Antrag unterstützt. Von den einst vor ca. 50 Jahren noch lebenden 10 Mio. Elefanten sind ganze ca. 500 000 übrig geblieben. Das weisse Gold bringt die Vernichtung und den Mord an Tieren und Menschen wieder zurück in die Nationalparks. Die meisten EU-Länder, wollen Geld statt Elefanten. Die Argumente (allgemein): Der Afrikanische Elefant kommt in 36 Ländern Afrikas vor und wurde in den Jahren 1981 bis 1995 von ca. 1,2 Millionen auf 615.000 Individuen dezimiert. Diese Zählung von 1995 beinhaltet jedoch auch spekulative bzw. mögliche Vorkommen. Definitiv gezählt wurden 256.000 Tiere, hinzu kommen 132.000 „wahrscheinliche“ Vorkommen. Der tatsächliche Rückgang ist in jedem Fall wesentlich höher als der errechnete, da früher spekulative Daten nicht berücksichtigt wurden. Die derzeit gültigen Listungen konnten einen Rückgang der Populationen auch nach 1997 nicht verhindern. Die Grenzkontrollen innerhalb der afrikanischen Ursprungsländer reichen nicht aus, um einen illegalen Handel effizient zu kontrollieren. Wie die Erfahrungen der letzten beiden Vertragsstaatenkonferenzen zeigten, genügten bereits das Gerücht einer möglichen Ablistung der Populationen eines Ursprungslandes, um ein markantes Ansteigen der Wilderei in anderen Ursprungsländern zu verursachen. Vor der Vertragsstaatenkonferenz 1989 stammte 90% des gehandelten Elfenbeins von gewilderten Tieren. Erst die Listung aller Populationen in Anhang I konnte den illegalen Handel mit Elfenbein einigermaßen einschränken. Der Populationsrückgang konnte jedoch nur deutlich verzögert, nicht jedoch verhindert werden. Zudem ist seit 1989 ein Lebensraumverlust von ca. 20% zu verzeichnen. Mit dem seit 1997 geltenden , in der Regel für CITES kontraproduktivem „split-listing“, nahm die Wilderei und der Elfenbeinschmuggel wieder deutlich zu und ein Großteil der Elefantenpopulationen wieder stärker ab.

Der Druck des internationalen Handels mit Elfenbein und anderen Produkten und das enorme Ausmaß des illegalen Handels und dessen Unkontrollierbarkeit ist dermaßen groß, daß nicht einmal die Listung aller Populationen in Anhang I ausreicht, um das Aussterben des afrikanischen Elefanten aufzuhalten.

Unter diesen Aspekten kann die AgA nur den Antrag von Kenia und Indien unterstützen, der den Transfer aller im Moment im Anhang II gelisteten Populationen in den Anhang I fordert. Indien als Mitantragsteller hat natürlich auch wegen der Gefährdung des indischen Elefanten sehr berechtigtes Interesse an dem totalen Schutz des afrikanischen Elefanten. Die Wilderei des indischen Elefanten würde bei einer „split listing“ des afrikanischen Elefanten wieder zunehmen. Der Status des indischen Elefanten ist noch schlechter als der des Afrikanische Elefanten. Blutige Bilder über die Echte Karettschildkröten könnten wieder Schlagzeilen machen in den Medien ! Handel, statt Vernunft ? Kuba möchte die karibische Population von Anhang I in Anhang II haben, um 1.) Bestände aus einem Aufzuchtprogramm aus den Jahren 1993 bis März 2000 nach Japan zu exportieren, wobei Japan nicht weiter exportieren darf, und 2.) Einen jährlichen Export von 500 Exemplaren nach Japan oder in andere Staaten mit gleichwertigen Kontrollen u. mit der Auflage des Reexport-Verbotes. Der Antrag Kubas auf Ablistung der echten Karettschildkröte ist nicht nachvollziehbar und wohl der dümmste Antrag, der je gestellt wurde. Eine Population mit etwa 1.000 reproduktiven Weibchen läßt sich kaum als groß bezeichnen. Der ständige Rückgang der durchschnittlichen Körpergröße zeigt deutlich die anhaltende Ãœberraschung. Der Antrag zielt zudem auf den Export der Lagerbestände der echten Karettschildkröte ab, die während der Listung in Anhang I gefischt wurden, ein schon an für sich CITES unterminierendes unterfangen. Ein nachhaltiges Dranging ist aufgrund der späten Geschlechtsreife und geringen Reproduktion ohnehin unmöglich. Es wurde schon in Buenos Aires klar festgestellt, daß eine Nachzucht in zweiter Filialgeneration praktisch unmöglich ist. Außerdem ist es offenkundig, daß ausschließlich Japan hinter diesem Antrag steckt, um den Meeresschildkrötenhandel wieder anzukurbeln.

Ergänzt sei nur noch , daß die echte Karettschildkröte weltweit ausnahmslos die Kriterien für den Anhang I erfüllt. Eine Ablistung wäre eine Katastrophe für alle 7 Arten der Meeresschildkröten. Die AgA war es, die mit ihrem weltweiten Kampf für diese 250 Mio. lebenden-friedlichen Tierart den weltweiten Schutz weitgehend in Europa, aber auch weltweit druchsetzte. Die Vermarktung wurde in Deutschland verboten und auch in vielen anderen Ländern der Erde. Trotzdem mordet Kuba, Indonesien und andere Nationen weiter diese Urzeittiere, deren Bestand in nur 20 Jahren um ca.80% zurückging. Nicht nur die brutale Abschlachtungen der Tiere, die von der AgA über TV-Sender weltweit publiziert wurden, sind die Ursache für den sprunghaften Rückgang, sondern auch der Eiraub als Potzenmittel und die Ãœberbelegung der besten Niststrände durch Touristen. Während in Kenia, zur Erhaltung der Nationalparks Touristen erwünscht sind, müssen an den Niststränden der Meeresschildkröten strenge Maßnahmen durchgesetzt werden, die in Ãœbereinkommen mit den Tou.-Veranstaltern auch realisiert werden könnten. Günther Peter, der vielfach geehrte Naturschützer (international als Turtle – Peter bekannt) und Gründer der AgA, ist sicher, wenn nur der Ansatz einer Vermarktung zugelassen würde, dann wären die Urzeittiere, die lange schon vor den Dinosauriern lebten, Hitzeperioden und Eiszeiten überstanden, bald von dem „blauen Planeten“ verschwunden, wie Saurier, die aber 1 Mio. Jahre wegen der veränderten Natur ausstarben. Die Schildkröten, Elefanten und alle die 62 Tier- und Pflanzenarten die in Nairobi zu Vermarktungsanträgen geführt werden, sind aber in kürzester Zeitspanne nur durch den Menschen kurz vor deren Vernichtung gebracht werden. Wichtige . Profitgier, Touristensouvenirs, Sammelwut, professionelle Ausbeutung der Zoo- Pelz- Reptilienleder – und Elfenbeinindustrie und natürlich der Schwachsinn der Großwildjagd, zerstören nicht nur ganze Populationen, sondern auch die letzten Naturdenkmäler dieser Erde. Der Handel ist dabei die schlimmste Form der Anstiftung zur Wilderei. Er schädigt die Exportländer und profitieren tun nur die reichen Industriestaaten, die gewaltig an den MORDSGESCHÄFT verdienen. Deshalb sind wesentlich Händler und Großwildjäger und Interessenverbände bei solchen CITES-meetings anwesend, als solche die die Interessen einer Rettung der Restnatur vertreten. Artenschutz ist Menschenschutz und Artenvielfalt ist Lebensqualität die ist für manche Leute dort genauso giftig wie für einen Vampir der Knoblauch, meint Günther Peter. Kaum hat sich eine Art ein wenig erholt, will man diese gleich wieder „nachhaltig Nutzen bzw. vernichten“, anstelle das man mit den Exportländern zusammen einen ökologisch vertretbaren Tourismus, der langfristig wesentlich mehr einbringt, wie der Tot, Verschleppung und Vernichtung von Lebensräumen einbringt. Deshalb sammelte die AgA und mit ihr viele Verbände in aller Welt in den letzten 4 Jahren über 8 Mio. Unterschriften um die UNEP und ihre untergeordnete CITES und deren Mitgliedsstaaten endlich eine Weltanforderung zur Erhaltung der letzten fast noch intakten der Naturgebiete und deren Flora und Fauna anzufordern. Jegliche Ablistungen bringen Artenvernichtung und steigern enorm den Schwarzhandel. Es ist überhaupt eine Unvernunft, dass sich über 4000 Menschen aus aller Welt bis zum heiligen Osterfest jetzt in Nairobi herumschlagen müssen, damit geringen Minderheiten zum Handel mit seltenen Tieren ein JA oder Nein bekommen. Auch die Kirchen sind gefordert, die, wenn es um die Arterhaltung, also um die Wahrung der Schöpfung geht, den Mund halten.

Die Artenschutzausstellung der AgA: „ARTENSCHUTZ IST MENSCHENSCHUTZ“ zeigt noch bis zum 16.4. (anschließen in anderen Städten) im Frankfurter Senkenbergmuseum die Perversitäten für die Tiere und ihre Umwelt sterben müssen. Wenn man dies sieht, sieht man die „Nachhaltige Nutzung“ und deren Folgen, so Günther Peter und Sybille Mayer von der AgA. Die AgA wird mit einem starken Team in Nairobi sein, Dank TUI und ASC, die erkannt haben das man das Zielgebiet erhalten muss für kommende Generationen, denn nicht der Artentod bringt langfristiges Geld, sondern die Artenvielfalt. Dies hat auch schon seit längeren z.B. Kenia erkannt und handelt vorbildlich in diesem Sinne. Quelle: Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AgA)

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