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Höhere Anforderungen an Pferdezuchtorganisationen

Bonn, 17. April (bme) – Pferdezuchtorganisationen, die das Zuchtbuch über den Ursprung einer Rasse führen, müssen künftig nach Mitteilung des Bundesernährungsministeriums bestimmte Grundsätze aufstellen, um von der zuständigen Behörde anerkannt zu werden. Dabei geht es um das System der Abstammungsaufzeichnung, die Definition der Rassenmerkmale, das Kennzeichnungssystem, die Zuchtziele, die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte und die nachzuweisenden Ahnengenerationen. Dies hatte der Bundesrat mit seiner mehrheitlichen Zustimmung zur Zweiten Verordnung zur Änderung tierzuchtrechtlicher Vorschriften am 7. April gebilligt. Zuchtorganisationen, die nicht das Zuchtbuch über den Ursprung einer Rasse führen, müssen Zuchtziel und Zuchtbuchordnung an einem Ursprungszuchtbuch ausrichten. Pferdezuchtorganisationen müssen für ihr Zuchtprogramm die Rassen festlegen, deren Einsatz zur Veredlung der jeweiligen Rasse vorgesehen ist.

Mit der Verordnung wurden außerdem Regelungen aus dem EG-Recht über genetische Besonderheiten und Erbfehler bei Rindern und gentechnische Verfahren zur Abstammungssicherung bei den übrigen Nutztierarten in deutsches Recht übernommen.

Teilbereiche der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Rindern wurden aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und deren Umsetzung in die Praxis neu formuliert. Darüber hinaus wurden auf EG-Recht zurückgehende Regelungen über genetische Besonderheiten und Erbfehler aufgenommen.

Die anerkannten Zuchtorganisationen haben zwei Jahre Zeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen.

BMELF-Informationen, Nr. 16 vom 17. April 2000

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