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Kampfhunde: „Aggressionszucht wird im Keim erstickt!“

(aho) „Wir reden nicht nur über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, sondern wir handeln. Der entsprechende Verordnungsentwurf über das Halten gefährlicher Tiere, der die Zucht von Hunden der Zuchtlinien der Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier und von Kreuzungen mit Tieren dieser Zuchtlinien verbietet, ist bereits fertiggestellt und in der Abstimmungsphase“, betonte heute Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels vor dem Plenum des Landtages. Insofern liefen die zurzeit bundesweit diskutierten diesbezüglichen Innenminister-Initiativen „bei ihm offene Türen ein“, fügte Bartels hinzu.

Wer in Niedersachsen zukünftig dennoch mit Hunden dieser Linien züchten will, muss für jedes einzelne Zuchttier einen bestandenen Wesenstest vorlegen. Besteht ein zur Zucht vorgesehenes Tier diesen Test nicht, sieht der Maßnahmenkatalog schärfste Haltungsvorschriften, Sterilisation bzw. Kastration oder gar Tötung vor, so Bartels.

Fachliche Grundlagen dieser Niedersachseninitiative seien ethologische Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung und er sei froh darüber, dass er namhafte Wissenschaftler, an der Spitze Dr. Dorit Feddersen- Petersen von der Universität Kiel und Prof. Dr.Hansjoachim Hackbarth von der Tierärztlichen Hochschule Hannover zur Mitarbeit gewinnen konnte. Zurzeit würden die Experten, gemeinsam mit Mitarbeitern seines Ministeriums, an der Realisierung eines praxistauglichen Wesenstestes arbeiten. Der liege voraussichtlich Ende Mai vor und sei dann eine wichtige Säule in punkto Verhinderung der „Produktion aggressiver Tiere“.

„Wir brauchen keine neuen Gesetze, um uns vor bereits auffällig gewordenen Hunden zu schützen. Dafür haben wir bereits das Gesetz zur Gefahrenabwehr, das Kommunalabgabengesetz und das Tierschutzgesetz, mit dem schon 1998 von Niedersachsen in das Gesetz eingebrachten Aggressionszucht- und Aggressionsausbildungsverbot“, unterstrich Bartels. „Was uns bislang noch fehlt, ist eine präventive Maßnahme, die das Entstehen derartiger Tiere bereits im Ansatz verhindert. Daran arbeiten wir mit Hochdruck und werden die entsprechende Verordnung, wie geplant, im August in Kraft setzen.“

Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten vom 11.05.2000

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