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Tierschutzbund begrüßt geplante Hundezuchtverordnung

Der Deutsche Tierschutzbund wertet den Antrag Baden-Württembergs, im Bundesrat eine Entschließung zur Vorlage einer Hundezuchtverordnung zu verabschieden, als Schritt in die richtige Richtung. Er fordert darüber hinaus jedoch ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz, durch das sowohl die Zucht als auch der Umgang und der Handel mit allen Heimtieren geregelt werden sollte. Der Entschließungsantrag Baden- Württembergs stand am Freitag den 19.05.00 auf der Tagesordnung des Bundesrates.

„Qualzuchten lassen sich allein durch Maßnahmen von Zuchtverbänden nicht verhindern“, erklärt der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel. „Gerade verantwortungslose Züchter halten sich nicht an restriktive Empfehlungen eines Zuchtverbandes – ganz abgesehen davon, dass keineswegs alle, die Hunde züchten, einem Verband angeschlossen sind.“

„Es müssen dringend rechtliche Bestimmungen geschaffen werden, die vollziehbar und kontrollierbar sind und für jeden gelten, der Tiere vermehrt oder züchtet“, so Apel. Darüber hinaus seien Regelungen zur Einfuhr und zum Handel erforderlich, damit in Deutschland verbotene Zuchten nicht aus anderen Ländern importiert werden können.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher ein „Heimtiergesetz“. „Die Tierschutzprobleme, die durch die Diskussion über Aggressionszuchten bei Hunden deutlich geworden sind, gelten im Grundsatz für alle Heimtierzuchten – wenn die Öffentlichkeit davon auch nicht so stark tangiert wird wie im Falle der Hunde“, erklärt Apel.

Auf dem Weg dahin sei die Initiative des Landes Baden-Württemberg, die auf einer fundierten Auseinandersetzung mit dem Thema beruht und auch unter Beteiligung des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Baden- Württemberg zustande kam, sehr zu begrüßen.

Pressemeldung des Deutschen Tierschutzbundes vom 18.05.00

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