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Niedersachsen: Kabinett beschließt neue „Gefahrtier-Verordnung“

(aho) Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag den 04. Juli 2000 die vom Landwirtschaftsministerium überarbeitete Neufassung der „Niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere“ (Gefahrtier-Verordnung) beschlossen. In Kraft treten wird die Verordnung voraussichtlich am 7. Juli 2000.

Verboten werden in einer Gruppe A Haltung, Zucht und Vermehrung der Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie Kreuzungen mit Hunden dieser Zuchtlinien. Alle Tiere dieser Rassen bzw. Kreuzungen müssen den Wesenstest absolvieren. Wird der Test nicht bestanden, ist der jeweilige Hund einzuschläfern. Wird der Test bestanden, werden erkennbare Markierung, Kastration/Sterilisation und Maulkorb- sowie Leinenzwang verfügt.

Generell gilt für diese drei Zuchtlinien der „Gruppe A“ sowie für alle Tiere der „Gruppe B“ ab Inkrafttreten der Verordnung Leinen- und Maulkorbzwang.

Zur „Gruppe B“ gehören:

1. Bullmastiff, 2. Dobermann, 3. Dogo Argentino, 4. Fila Brasileiro, 5. Kaukasischer Owtscharka, 6. Mastiff, 7. Mastin Espanol, 8. Mastino Napoletano, 9. Rottweiler, 10. Staffordshire Bullterrier, 11. Tosa-Inu und 12. Kreuzungen mit Hunden der Nummer 1 bis 11.

Im Unterschied zur „Gruppe A“ können sich die Halter von Tieren der „Gruppe B“ auf Antrag, durch das Bestehen des Wesenstestes, vom Maulkorb- und Leinenzwang befreien lassen.

Darüber hinaus hat das Kabinett dem neuen Erlass des Landwirtschafts- ministers zugestimmt, der gleichzeitig mit der Gefahrtier-Verordnung in Kraft tritt und die Bestimmungen dieser auch auf die gewerblichen Hundezuchten und -haltungen überträgt.

Nieders. Staatskanzlei vom 04.07.00

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