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UK: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche

(ZDS) – Wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten heute gegenüber dem Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion bestätigt hat, wurde gestern der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS), Typ O, bei 27 Schweinen amtlich bestätigt. Die Tiere stammten von Betrieben aus Bucking- hamshire und der Isle of Wight, Grafschaft Essex. Sie waren bei einer Schlachttieruntersuchung am Montag aufgefallen.

Es wurden unverzüglich Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Ein Export von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kühen aus England ist bis zur nächsten Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses in Brüssel am 6./7. März 2001 verboten. Die Ursachen für den Ausbruch sind noch nicht bekannt.

Das BMVEL wird in einem Schreiben an die zuständigen Landesbehörden anregen, alle Tiere, die vor 14 Tagen aus England importiert worden sind, amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Die MKS ist eine schnell fortschreitende (akut verlaufende), fieberhafte und sehr leicht übertragbare Viruserkrankung der Wiederkäuer und Schweine. Sie ist gekennzeichnet durch einen raschen Verlauf im Bestand und die schnelle Verbreitung über größere Gebiete. Die Inkubationszeit beim Rind beträgt 2 bis 7 Tage (selten mehr), beim Schwein 2 bis 12 Tage, bei Schaf und Ziege 1 bis 6 Tage. Das Virus wird bereits Tage vor Ausbruch der Krankheit über Speichel, Nasensekret, Samen und Milch ausgeschieden. Die von einem Tier ausgeschiedene Erregermengen reicht aus, Hunderttausende andere Tiere anzustecken. Die Übertragung des MKS-Virus erfolgt auf direktem Weg, meistens durch Kontakt von Tier zu Tier, im Stall, auf dem Transport, auf Viehmärkten sowie auf indirektem Weg über Zwischenträger, z.B. über Fahrzeuge, Personen, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Küchenabfälle sowie die Luft. Die MKS ist die Krankheit mit den folgenschwersten Störungen des Handels mit Klauentieren und von Ihnen stammenden Erzeugnisse. Betroffene Regionen werden strengsten Sperr-Restriktionen mit allen wirtschaftlichen Konsequenzen für Landwirte, für die milch- und fleischverarbeitende Industrie und auch für den tierärztlichen Berufsstand unterworfen.

Wie kann man sich vor der Seucheneinschleppung schützen und die Seuchenverbreitung verhindern? – Bereits den Verdacht auf MKS dem Veterinäramt melden. Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Klauentieren gleichzeitig oder in kurzen Zeitabständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten. – Tiere nur aus wenigen bekannten und gesunden Beständen zukaufen. – Tiertransporte auf ein Minimum beschränken. Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren. – Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalten dürfen nicht auf den Hof fahren. – Nur vorschriftsmäßig in amtstierärztlich kontrollierten Anlagen erhitzte Essensreste an Schweine verfüttern. – Schadnager sind zu bekämpfen. – Freilaufendes Geflügel ist einzusperren. – Betriebsfremden Personen den Zutritt zum Betrieb verwehren. Bei Bedarf Einwegschutzkleidung zur Verfügung stellen. – Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind minutiös einzuhalten. – Gemeinschaftlich genutzte Gerätschaften, insbesondere auch Güllefahrzeuge, sollten vor der Weitergabe gereinigt und desinfiziert werden.

Lieber zweimal mehr an MKS denken als einmal zu wenig, denn ein geäußterter Verdacht, der sich als unbegründet herausstellt, hat keine, ein nicht geäußerter Verdacht dagegen verheerende Folgen. (Die Informationen zu der Krankheit sind der Informationsbroschüre „Maul- und Klauenseuche – Erkennen, Vorbeugen und Bekämpfen“ entnommen. Herausgeber ist der Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) e.V.)

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