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„Gefahrtier-VO in den wichtigen Punkten bestätigt“

Hannover (aho) – „Der Schutz des Menschen hat Priorität. Die das ändern wollten, haben verloren“, so reagierte Niedersachsens Landwirtschafts- minister Uwe Bartels spontan auf das heute verkündete Urteil der Lüne- burger Oberverwaltungsrichter. Daran ändere auch das Urteil „teilweise nichtig“ nichts, weil die Richter damit nicht die Gefahrtier-VO insgesamt meinen, sondern neben der Forderung „kein grundsätzliches Haltungsverbot für Hunde der Kategorie 1“ lediglich weiter fordern: „keine Unfrucht- barkeitsmachung nach bestandenem Wesenstest“. Außerdem „keine Tötung nach nicht bestandenem Wesenstest“, stattdessen lebenslanger Maulkorb- und Leinenzwang. Ferner „keinen Maulkorbzwang nach bestandenem Wesenstest für Kat.-1-Hunde“. Zusätzlich wird bemängelt, dass in der Kat.-2-Liste von den so genannten Schutzhunden lediglich die Rassen Dobermann und Rottweiler aufgeführt werden. Was gegen das Gleichheitsprinzip verstoße. Beide Rassen könnten daher „gestrichen“ werden. Als Alternative regten die Richter an, weitere Schutzhunderassen hinzuzufügen, z. B. Schäferhund, Dogge und Boxer.

Die Kläger hätten sich mit ihren Anträgen ausschließlich auf den vermeintlichen Schutz des Tieres konzentriert und dabei offensichtlich übersehen, dass die zum Gefahrenabwehrrecht gehörende Niedersächsische efahrtierverordnung einzig und allein die Menschen vor gefährlichen Tieren zu schützen habe, so Bartels weiter.

Seit die Gefahrtier-VO in Kraft getreten sei, habe es in Niedersachsen keine schlimmen Beißzwischenfälle mehr gegeben. Außerdem sei mit der Gefahrtier-VO einhergehend „ein Ruck durch unsere Gesellschaft gegangen“: Der Mensch habe sich zunehmend seiner Verantwortung gegenüber dem Mitgeschöpf Hund erinnert. Was sich sowohl im öffentlichen Erschei- nungsbild widerspiegele wie auch in der sogenannten „Beißstatistik“, so Bartels weiter.

„Weg vom Statussymbol Hund, weg von dem Missbrauch des Hundes“, diese in sie gesetzten Erwartungen habe die Gefahrtier-VO ohne Abstriche erfüllt, betonte Bartels. Und dass dieses die Lüneburger Richter grundsätzlich auch so beurteilen, freue ihn.

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