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Schweiz: Mit dem Wolf leben

(BUWAL) – Der Wolf ist ein geschütztes Tier. Seine dauerhafte Ansiedlung in der Schweiz ist jedoch nur möglich, wenn die am stärksten betroffenen Kreise seine Rückkehr verstehen und zulassen. Aus diesem Grund arbeitet das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) der Schweiz in Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden ein Konzept Wolf Schweiz aus. Information, Schadensverhütung, Schadenvergütung und Zusammenarbeit mit den Kantonen sind die vier Pfeiler des Projekts, das letzten Dienstag an einer Pressekonferenz in Sitten vorgestellt wurde. Aus den Erfahrungen, die das Wallis in den letzten zwei Jahren im Rahmen des Projektes Wolf Schweiz machen konnte, geht hervor, dass die Schutzmassnahmen gegen den Wolf ihre Wirkung zeigen.

Seit 1998 taucht der Wolf regelmässig in der Schweiz auf. Von Italien aus kehrt er auf natürliche Weise in seinen ehemaligen Lebensraum im Wallis zurück. Dieses Jahr wurde er ausserdem auch im Tessin und im Kanton Graubünden gesichtet. Um die Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Koexistenz zwischen dem geschützten Tier und der Bevölkerung zu schaffen, hat das BUWAL in Zusammenarbeit mit den Interessenverbänden ein Konzept Wolf Schweiz ausgearbeitet. Dieses Projekt, das sich momentan in der Vernehmlassung bei den Kantonen und Interessenverbänden befindet, basiert auf vier Pfeilern:

– Information über den Wolf, die aktuellen Problemstellungen und bestehenden Lösungen. Es handelt sich um eine breit angelegte Kampagne auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.

– Schadensverhütung bei den Schafherden. Die Schutzmassnahmen, an denen sich auch der Bund beteiligt, haben vor allem in den vom Wolf besiedelten Regionen Vorrang.

– Schadenvergütung nach einem Angriff durch den Wolf. Der Bund übernimmt achtzig Prozent der an die Züchter ausbezahlten Entschädigungen, während sich die Kantone mit zwanzig Prozent beteiligen. In den Gebieten mit grossen Schäden erweisen sich Schutzmassnahmen als notwendig. Eine Bestandsaufnahme der Verluste ist Sache des Kantons.

– Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Kantone sind auf ihrem Gebiet für die Umsetzung des Konzepts Wolf Schweiz zuständig. Sie können die Bewilligung zum Abschuss eines Tieres erteilen, das untragbare Schäden verursacht hat (50 gerissene Schafe). In den interkantonalen Kommissionen, die gemäss den geografischen Gebieten festgelegt sind, werden die wissenschaftliche Betreuung, Prävention, Entschädigung und der Abschuss diskutiert und beschlossen. Das BUWAL erarbeitet das Konzept, kontrolliert seine Umsetzung und passt es den Bedürfnissen an.

Schafhirten schrecken nicht nur Wölfe ab

Das BUWAL hat die Arbeitsgruppe Projekt Wolf Schweiz auch mit der wissenschaftlichen Untersuchung des Raubtiers, der Entwicklung von Schutzmassnahmen, der Information und Beratung der betroffenen Kreise beauftragt.

Die im Wallis während zwei Jahren gemachten Erfahrungen gaben Aufschluss über die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen. Als beste Lösung erweist sich eine Kombination aus Schafhirt, Schutzhunden und geschützten Gehegen für die Nacht. In Evolène wurde im letzten Sommer die Erfahrung gemacht, dass die Anwesenheit eines Schafhirten nicht nur die Risiken eines Wolfsangriffs mindert, sondern dass auch weniger Verluste durch Unfälle oder Angriffe von Hunden entstehen. In Gegenden, die Angriffen ausgesetzt sind, gelangt dieses Jahr ein Dutzend Schafhirten zum Einsatz.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Projekts Wolf Schweiz ist die lokale und regionale Information. Mit Schafhaltern, Jägern, Naturschutzverbänden und Schulen wurden mehr als vierzig Veranstaltungen und Informationssitzungen abgehalten.

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