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Emotionen ersetzen kein Fachwissen

Kreis Soest. (rn). „Welchen Rang nimmt Ihr Hund bei Ihnen Zuhause ein?“ Wer diese Frage damit beantwortet, dass er ein gleichberechtigtes Familienmitglied sei, kann beim in der Landeshundesverordnung geforderten Sachkundenachweis nicht punkten. Denn genetisch programmiert ist Bello auf eine strenge Hierarchie. „Auch jahrzehntelange Erfahrung mit Hunden garantiert nicht, dass unsere Fragen richtig beantwortet werden. Emotionen ersetzen kein Fachwissen“, fasst Dr. Eberhard Büker, Amtstierarzt beim Kreisveterinärdienst, seine Erfahrungen mit der Umsetzung der Landeshundeverordnung zusammen.

Diese Aufgabe habe im vergangenen Jahr erhebliche Mehrarbeit für den Veterinärdienst mit sich gebracht, zieht Abteilungsleiter Dr. Wilfried Hopp Bilanz. Die in den Anlagen 1 und 2 genannten Hunde oder gefährliche Tiere im Sinne der Landeshundeverordnung dürften nur mit Erlaubnis gehalten werden. Diese werde nur erteilt, wenn der Besitzer seine Sachkunde gegenüber dem Veterinärdienst nachweise. Insgesamt hätten im vergangenen Jahr 329 Hundehalter entsprechende Prüfungen absolviert, gibt Dr. Hopp einen Überblick. Lediglich fünf Kandidaten hätten nicht im ersten Anlauf bestanden. Die relativ geringe Durchfallquote beruhe im Wesentlichen darauf, dass alle Teilnehmer zuvor den gesamten Fragenkatalog, aus dem die Prüfung zusammengestellt wird, erhalten haben. So sei eine Vorbereitung kein Problem gewesen.

Grundsätzlich unterlägen die insgesamt 40 Hunde der Anlagen 1 und 2 der Landeshundesverordnung, beispielsweise Pitbull, Bullterrier (Anlage 1), Dobermann oder Rottweiler (Anlage 2), dem Anlein- und Maulkorbzwang. „Eine Ausnahme kann nur zugelassen werden, wenn der Hundehalter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit von seinem Hund nicht ausgeht. Dieser Nachweis kann durch eine erfolgreich durchgeführte Verhaltensprüfung erbracht werden“, schildert Dr. Hopp das Verfahren. Im Kreis Soest seien im vergangenen Jahr 147 Verhaltensprüfungen bei entsprechenden Hunden durchgeführt worden, wobei sechs Tiere diese Prüfung nicht bestanden hätten. Alle anderen Prüflinge seien vom Maulkorbzwang befreit worden. Rund ein Drittel dieser Hunde sei aufgrund der Führigkeit und ihres Gehorsams auch vom Leinenzwang befreit worden. Der Chef des Veterinärdienstes erläutert: „Diese Hunde dürfen dort, wo es die Landeshundeverordnung und die jeweilige Ortssatzung erlauben, ohne Leine geführt werden.“

Auch bei der Verhaltensprüfung gebe es eine geringe Durchfallquote. Denn bereits bei der Anmeldung weise der Veterinärdienst den Hundebesitzer eingehend auf die zu prüfenden Situationen hin, und das zu erwartende Verhalten seines Hundes werde besprochen. „Eine ganze Reihe unsicherer Kandidaten verzichtete dann schon im Vorhinein auf eine Teilnahme“, blickt Dr. Hopp zurück.

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