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Kreis Aachen: Erste Bilanz der Hundeverordnung

Kreis Aachen. (pka) – Bis Mitte März 2002 wurden im Kreis Aachen 628 Hundehalter auf ihre Sachkunde geprüft. Lediglich 34 davon (5,4 %) haben die Prüfung nicht bestanden. Laut dem Veterinäramt des Kreises Aachen sind damit die Vorgaben der Landeshundeverordnung NRW vom 30.06.2000 umgesetzt. In den Zuständigkeitsbereich des Amtes fallen die Durchführung der Sachkundeprüfung für Halter von Hunden der Anlage 1 und 2 sowie die Durchführung des Verhaltenstestes zur Befreiung von der generellen Maulkorb- und/oder Anleinpflicht. Nach der Landeshundeverordnung NRW müssen die Halter der sogenannten Anlagehunde (z. B. Bullterrier, Pitbull Terrier, Rottweiler und Dobermann) ihre Sachkunde im Umgang mit Ihren Tieren beim Veterinäramt nachweisen. Die Sachkunde wird anhand eines umfassenden Fragebogens geprüft. Dazu müssen die Halter 34 Fragen aus dem 116 Fragen umfassenden Gesamtkatalog beantworten. Diese werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 24 Fragen richtig beantwortet sind. Die Hunde der Anlage 1 und 2 sind in NRW außerhalb des eigenen, gesicherten Grundstückes grundsätzlich angeleint und mit Maulkorb zu führen. Der Halter kann allerdings beim Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung von der Maulkorbpflicht oder von der Maulkorb- und Anleinpflicht beantragen. Bisher wurden im Kreisgebiet 110 Anträge auf Maulkorbbefreiung und 87 Anträge auf Leinenbefreiung gestellt. Einer Befreiung von der Leine wurde in 71 Fällen (81,6%) zugestimmt, in 16 Fällen (18,4 %) abgelehnt. Einer Befreiung vom Maulkorb wurde nur in 7 Fällen (6,4%) nicht entsprochen. Hierzu ist anzumerken, dass es lediglich in 2 Fällern zu Auffälligkeiten im Verhalten gegenüber Menschen gekommen ist, der Rest resultierte sich aus Defiziten im Verhalten gegenüber anderen Hunden. Das Veterinäramt überprüft dazu im Rahmen eines Verhaltenstestes das Aggressionsverhalten der Tiere gegenüber Menschen und anderen Hunden. Bei dem Verhaltenstest werden Hund und Halter mit Alltagssituationen konfrontiert, die jedoch bei artgerechtem Verhalten und funktionierender Kommunikation zwischen Hund und Halter gut zu meistern sind. Die Bewertung erfolgt durch einen beamteten Tierarzt des Veterinäramtes und einen externen Sachverständigen, der ebenfalls Tierarzt ist. Ziel der Prüfung ist es ein übersteigertes Aggressionsverhalten der Tiere gegenüber Mensch und Tier auszuschließen. Ein solches Verhalten kann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

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