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Bayern: Rottweiler brauchen eine Erlaubnis der Gemeinde

München (aho) – Wegen zahlreicher Anfragen von Haltern von Rottweilern und von Gemeinden weist das bayerische Innenministerium auf folgendes hin: Nach der zum 1. November 2002 in Kraft tretenden Änderung der Kampfhundeverordnung wird auch der Rottweiler, bei dem von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, als Kampfhund der Kategorie II eingestuft. Als Folge dieser Einstufung brauchen die Halter von Rottweilern in Zukunft grundsätzlich eine Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines Sachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird. Da diese Gutachten wegen der großen Zahl von zu untersuchenden Rottweilern eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden, reicht es aus, wenn der Hundebesitzer bis zum 01.04.2003 wenigstens im Besitz eines Termins bei einem der Sachverständigen ist. Das Gutachten selbst muss bis zum 30.06.2003 der Gemeinde vorliegen.

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