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Neues Landeshundegesetz ist in Kraft

Münster (SMS) Das neue Landeshundegesetz NRW ersetzt seit Anfang des Jahres die Landeshundeverordnung. Neu ist, dass das Gesetz nicht nur für bestimmte – große oder potenziell gefährliche – Rassen gilt, sondern für alle Hunde. Jetzt gibt es eine generelle Leinenpflicht: Hundehalter müssen neuerdings auch kleinere Vierbeiner an der Leine führen.

Die Auflage gilt fast überall, mit wenigen Ausnahmen. In der Innenstadt oder im Stadtteil, in Fußgängerzonen, auf Straßen und Plätzen mit Publikumsverkehr sowie auf Einkaufsstraßen darf Hund nur noch an der Leine gehen. Ebenso darf er in öffentlichen Gebäuden, in Schulen oder Kindergärten, bei Versammlungen, beim Karnevals- oder Schützenumzug, bei allen Volksfesten und generell immer, wenn viele Menschen zusammenkommen, nicht mehr „ohne“ gehen. Auch in Parks, in Garten- und Grünanlagen, die allgemein zugänglich sind, und besonders auf Kinderspielplätzen ist die Leine Pflicht.

Dennoch bleiben einige Auslaufbereiche, wo Frauchen oder Herrchen ihre vierbeinigen Lieblinge rennen und toben lassen können: In Münster sind das beispielsweise die Kanalufer, der Wienburgpark und der westliche Teil des Aasees zwischen Torminbrücke und der Einmündung der Aa. Als „gefährlich“ eingestufte Rassen dürfen grundsätzlich nicht ohne Leine laufen. Für sie gibt es keine öffentlichen Auslaufbereiche.

Die Rasselisten, in denen solche Hunde klassifiziert werden, sind im neuen Gesetz kürzer und wurden neu zusammengestellt. Eine Erlaubnis braucht nun nur noch, wer sich einen American Staffordshire Terrier, einen Bullterrier, Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Alano, American Bulldog, Mastiff oder Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastino EspanÞol oder Napolitano, einen Rottweiler oder Tosa Inu anschaffen möchte.

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