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Bayern: Fristveränderung bei Kampfhundeverordnung

München (aho) – Die Frist zur Vorlage eines Gutachtens, mit dem die Ungefährlichkeit von Rottweilern gegenüber der Wohnsitzgemeinde nachgewiesen werden kann, hat das Innenministerium Bayerns wegen der zahlreichen Anmeldungen bei Gutachtern die Frist jetzt bis zum 31.12.2003 verlängert (bisher: 30.06.2003).

Nach der am 1. November 2002 in Kraft getretenen Änderung der Kampfhundeverordnung werden auch der Rottweiler, der Alano, der American Bulldog, der Perro de Presa Canario und der Perro de Presa Mallorquin, bei denen von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft. Als Folge dieser Einstufung brauchen die Halter solcher Hunde grundsätzlich eine Erlaubnis ihrer Wohnsitzgemeinde, wenn sie diese weiter halten wollen. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines Sachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird. Da diese Gutachten wegen der großen Zahl von zu untersuchenden Rottweilern eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, reicht es aus, wenn die Besitzer von Rottweilern bis zum 01.04.2003 wenigstens einen Termin bei einem der Sachverständigen vereinbart haben. Für die Vorlage des Gutachtens selbst bei der Gemeinde hat das Innenministerium wegen der zahlreichen Anmeldungen bei Gutachtern die Frist jetzt bis zum 31.12.2003 verlängert (bisher: 30.06.2003).

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