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Stadt Bielefeld: Mischlingshund sichergestellt

Bielefeld (bi) – Am Mittwoch, 10. September, hat das städtische Ordnungsamt in enger Zusammenarbeit mit der Polizei einen Rottweilermischling im Stadtbezirk Stieghorst sichergestellt. Es handelt sich um einen Hund „bestimmter Rassen“ nach dem Landeshundesgesetz. Für diese Hunde ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis erforderlich. Außerdem besteht eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Vor der Sicherstellung war dem Halter die Hundehaltung wegen seiner festgestellten Unzuverlässigkeit untersagt worden. Daraufhin wurde das Tier offiziell einer anderen Person übergeben. Tatsächlich aber hatte der ursprüngliche Halter den Hund weiterhin bei sich. Dabei fiel der Hundehalter erneut durch ständige Verstöße gegen die Maul- und Leinenpflicht auf. Auf Grund der bewussten Täuschung der Behörden trotz der vorliegenden Untersagungsverfügung musste der Rottweilermischling sichergestellt werden. Zuvor war vom Amtsgericht Bielefeld ein Durchsuchungsbeschluss ausgefertigt worden.

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