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Achtung Hundehalter: Kein allgemeines Betretungsrecht für Wiesen und Äcker

Oberberg (aho) – Die Kreisbauernschaft Oberberg bittet Spaziergänger und Hundehalter landwirtschaftliche Flächen nicht zu betreten. Die landwirtschaftliche Interessenvertretung mach in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass ein Betretungsrecht zugunsten der Allgemeinheit nicht bestehe. Hier sei die Rechtslage eindeutig.

„Ohne einschlägige Kenntnisse wird auch oftmals nicht klar sein, ob die Bewirtschaftungsperiode bereits begonnen hat oder schon abgeschlossen ist“, heißt es in einer Pressemitteilung weiter. Aber auch für die Wildtiere spielen diese Flächen eine wichtige Rolle. So bieten sie den Tieren nicht nur Nahrung, sondern auch Rückzugsmöglichkeiten. „Durch das Betretungsverbot wird somit neben der Landwirtschaft auch die Natur geschützt“, so die Kreisbauernschaft Oberberg weiter.

In der Vergangenheit hatten Milchviehhalter bundesweit immer wieder über mit Hundekot verdreckte Wiesen und Weiden und uneinsichtige Hundehalter geklagt. Mit dem Hundekot kann eine gefährlicher Parasit (Neospora caninum) auf die Kühe übertragen werden und Fehlgeburten auslösen.

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