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Bernadiner stirbt qualvoll in überhitztem PKW

Bremen (aho) – Am Donnerstag informierten Passanten die Bremer Polizei darüber, dass in einem geparkten schwarzen PKW Golf in der Straße Sielwall ein Bernadiner bei praller Sonneneinstrahlung eingesperrt sei und offensichtlich qualvoll leiden würde. Polizeibeamte stellten vor Ort fest, dass der nur noch winselnde Hund sich in seiner Not völlig im Fahrzeuginnern verkeilt hatte. Sein rechter Hinterlauf war zwischen den Sitzen und sein Kopf unter den Pedalen im Fußraum eingeklemmt. Die hintere Scheibe des Fahrzeuges war nur einen Spalt breit geöffnet. Nach Einschlagen der Scheibe der Fahrertür kletterte eine Hundeführerin der Bremer Polizei in das Fahrzeuginnere, um den Hund aus seiner misslichen Situation zu befreien. Das Tier konnte jedoch zunächst keinen Zentimeter aus seiner Position bewegt werden. Die Hundeführerin stellte eine unerträgliche Hitze im Fahrzeuginnern fest. Mittlerweile winselte der Hund nicht mehr und befand sich offenbar im Koma. Erst unter Mithilfe von Einsatzkräften der Bremer Feuerwehr gelang es, den Hund aus seiner Position zu befreien. Auf dem Weg in eine Tierklinik im Stadtteil Schwachhausen verstarb der Hund. Der Tierarzt stellte bei einer Untersuchung 43 Grad Körpertemperatur an dem Bernadiner fest. Die Reaktion des 35-jährigen Hundehalters auf die Nachricht der Polizeibeamten, dass sein Hund verstorben sei, löste bei diesen ein ungläubiges Kopfschütteln hervor. Die erste Frage des Mannes war nämlich: „ Was kostet denn das Ganze?“ Es stellte sich dann heraus, dass der Mann von Beruf Wachmann ist und der Hund sein Wachhund war. Angeblich hatte er die Scheibe seines PKW nur einen Spalt geöffnet gehabt, damit niemand das Fahrzeug stiehlt. Auch seine Angaben zur Dauer der Abstellzeit des PKW stimmten nicht mit den Beobachtungen von Zeugen überein. Laut Zeugenaussagen dürfte der Hund mindestens eine Stunde und 15 Minuten in dem Fahrzeug eingesperrt gewesen sein, berichtet die Polizei Bremen.

Der 35-Jährige ist im Übrigen bereits zwei Mal wegen nicht artgerechter Haltung eines Hundes in Erscheinung getreten. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Seine Nichteignung als Hundehalter dürfte sich für die Zukunft deutlich gezeigt haben.

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