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Verwahrlost: Falsch verstandene Tierliebe endet vor Gericht

Holzminden/Bevern (aho) – Gestern musste sich ein 53-Jähriger Mann vor dem Amtsgericht Holzminden wegen „Misshandlung von Wirbeltieren“ nach dem Tierschutzgesetz in drei Fällen verantworten. Wie der „Tägliche Anzeiger Holzminden“ (TAH) berichtet hatte laut Anklage das Ehepaar B. im Sommer 2002 auf einem Hof in Bevern mehr als 40 Hunde und 300 Meerschweinchen auf engstem Raum gehalten. Wegen unzureichender Hygiene verbreiteten sich Hautkrankheiten, die Tiere litten unter Ekzemen, Juckreiz und Haarlosigkeit. Tierschützer hatten den Fall aufgedeckt.

Ein weiterer Punkt der Anklage laut TAH in dem Strafprozess: Bei einer neuerlichen Durchsuchung im November 2003 hatte das Veterinäramt 18 Hunde in Küche und Wohnzimmer auf nur 20 Quadratmetern Fläche entdeckt, im Schlafzimmer weitere drei Hunde mit sieben Welpen. Dazu noch mehrere Katzen und zehn Kaninchen, die alle in der Wohnung des angeklagten Ehepaares lebten. „Kot und Urin waren in der Wohnung verteilt, die Tiere lebten zum Teil in offenen Wäscheregalen“, zitiert die Zeitung aus der Anklageschrift.

Das Veterinäramt kam laut Zeitungsbericht schon seit 1999 ständig zur Kontrolle, doch die Auflagen der Behörden wurden nur teilweise befolgt. Mittlerweile hat sich das Paar Auch von vielen Hunden, Katzen und Kaninchen getrennt.

Aber ganz ohne Tiere geht es offenbar nicht: Inzwischen umgezogen, hält das arbeitslose Ehepaar laut Zeitungsbericht auf einem gemieteten Hof noch zehn Pferde, zwei Ziegen, zwei Hängebauchschweine, drei Hunde, vier Frettchen und drei Vögel. Das Veterinäramt hat aber schon laut TAH strenge Einschränkungen erlassen: Neue Tierarten dürfen nicht hinzukommen, gezüchtet werden darf (mit Ausnahme der Pferde) auch nicht, und die erlaubte Anzahl aller Tiere ist genau geregelt. „Der Landkreis hat sich schon viel Mühe mit Ihnen gegeben“, zitiert das Blatt den vorsitzenden Richter, „es hätte auch die Variante gegeben, alle Tiere in einem Lkw wegzuschaffen.“

Mit dem Urteil lehnt sich das Holzmindener Gericht an die bereits bestehenden Auflagen an: Der Angeklagte B. bekommt ein Tierhalteverbot für die nächsten drei Jahre, die Ausnahmegenehmigungen für die bereits vorhandenen Tiere gelten allerdings weiter. Außerdem erhält der 53-Jährige eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, zusätzlich 200 soziale Arbeitsstunden. Die Anklage gegen seine Frau ließ das Gericht laut TAH fallen, sie hat bereits ein Tierhalteverbot aus früheren Fällen im Landkreis Northeim.

Die Arbeitsstunden würde B. am liebsten im Tierheim Holzminden ableisten, wo auch viele seiner ehemaligen Hunde untergebracht sind. Viel Hoffnung machte Richter Kühn dem Angeklagten aber nicht. Und auf einen weiteren Wunsch des Ehepaares ging der Vorsitzende Richter nur zaghaft ein: Zwei ihrer ehemalige Hunde, die im Tierheim untergebracht sind und als „nicht vermittelbar“ gelten, möchte das Ehepaar gerne zurück haben. Zwar ist das Gericht nicht grundsätzlich dagegen, aber die endgültige Entscheidung soll die Veterinärbehörde nach eingehender Prüfung treffen. „Ob diese Kompromisse richtig sind, kann man nur hoffen“, so der Richter laut TAH in seiner Urteilsbegründung. „Wir haben noch einmal viel Vertrauen in sie gesetzt.“ Und der Angeklagte könne „die Uhr danach stellen“, wann das Veterinäramt zur nächsten Kontrolle klingeln würde. „Hoffen wir, dass es dann nichts zu bemängeln gibt.“

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