animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Ab in die Tüte +++ Ärger mit tierischen „Tretminen“

Borken (aho) – Es vergeht kaum ein Tag, an dem bei der Stadtverwaltung der Stadt Borken keine Beschwerden über Hundehalter und deren Vierbeiner eingehen. Dies beklagt die Verwaltung der Stadt Borken.

Angezeigt werden Ruhestörungen durch Hundegebell sowie Belästigungen durch frei umherlaufende Hunde. Der häufigste Grund für Beanstandungen sind jedoch die Hinterlassenschaften der Hunde auf Straßen, Gehwegen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen. Die Beschwerden diesbezüglich sind berechtigt. Hundekot ist nicht nur stinkig und eklig, sondern auch höchst unhygienisch, besonders auf Spielplätzen.

„Natürlich muss der Hund sein Geschäft irgendwo verrichten, jedoch sollte der Hundehalter die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners entfernen, um nicht andere Passanten zu belästigen“, sagt Pressesprecher Bernd Kemper. „Gerade Kinder achten weniger darauf, wo sie hintreten. Sie tappen deshalb auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule oft in einen Hundehaufen.“

Dabei lassen sich in diesen Fällen die Gefährdung von Kindern und ein verdrecktes Stadtbild relativ einfach vermeiden – durch aufmerksame Hundehalter, denen viele öffentliche Papierkörbe zur Entsorgung der „Tretminen“ zur Verfügung stehen.

Die geltenden Regeln sind einfach und leicht zu merken: Straße, Gehwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Wege in Park- und Grünanlagen dürfen nicht mit Hundekot verunreinigt werden. Notfalls muss der Kot dann von der Person, die mit dem Hund unterwegs ist, sofort beseitigt werden.

Ebenso sollte darauf geachtet werden, die Tiere anzuleinen. Schutzbehauptungen wie „Der Hund macht gar nichts“ und „Mein Hund beisst nicht.“ entbinden nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Anleinpflicht.

Die Pflicht zur Beseitigung der Verunreinigungen und der Leinenzwang „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu …… geahndet werden.

Suche



Datenschutzerklärung