animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Rheinland-Pfalz: Sammlungsverbot gegen die „Tierheimhilfe Deutschland e.V.

Trier/Rheinland-Pfalz (aho) – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat ein landesweites Sammlungsverbot gegen die „Tierheimhilfe Deutschland e.V. – ein Cent für Tiere“ mit Sitz im bayrischen Wessiszell verhängt. Die für das Spendenwesen landesweit zuständige ADD zweifelt die Verwendung der in rheinland-pfälzischen Geschäften gesammelten Gelder für den beworbenen gemeinnützigen Zweck an. „Trotz Aufforderung konnte uns der Verein bislang keinen Beleg über die Unterstützung eines Tierheimes vorlegen“ begründet Claudia Bies, zuständige Referatsleiterin bei der ADD, das landesweite Sammlungsverbot. Eine gemeinnützige Anerkennung des Vereins durch das zuständige Finanzamt liegt zudem nicht vor.

Seit Dezember 2003 sind Spendenbretter der „Tierheimhilfe Deutschland e.V. – Ein Cent für Tiere“ insbesondere in Geschäften in den Landkreisen Neuwied, Ahrweiler und Mayen-Koblenz aufgestellt worden. Die ADD bittet die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz jetzt um Mithilfe, wenn weiterhin Sammlungen im Namen des Vereins durchgeführt werden. „Informieren Sie die örtlichen Ordnungsbehörden bei den Städten und Verbandsgemeinden über aufgestellte Spendenbretter. Geschäftsleute in Rheinland-Pfalz, in deren Läden noch Spendenbretter oder Spendendosen aufgestellt sind, sollten diese bei der Stadt oder Verbandsgemeinde abgeben“ empfiehlt die ADD-Referatsleiterin.

Die noch vorhandenen Spendengelder werden von den Ordnungsbehörden der Städte und Kreise gesammelt und dann von der ADD dem beworbenen gemeinnützigen Zweck zugeführt. „So wird sichergestellt, dass die getätigten Spenden auch im Sinne der Spenderinnen und Spender verwendet werden“ so Claudia Bies abschließend. Um Verwechslungen mit Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung.

Suche



Datenschutzerklärung