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Rechtzeitig vor Ferienbeginn an Haustiere denken

Stuttgart (aho) – Anlässlich der beginnenden Ferienzeit weist das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg am Dienstag (26. Juli) darauf hin, dass Tierhalter sich rechtzeitig auf die Mitnahme ihrer Tiere in Ferienländer vorbereiten müssen und verpflichtet sind, die Betreuung der daheimbleibenden Haustiere sicherzustellen. Zu Hause verbleibende Tiere bedürfen einer fachkundigen Pflege und Betreuung. Das Aussetzen oder unversorgte Zurücklassen von Tieren ist verboten und kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder mit hohem Bußgeld bis 25.000 Euro geahndet werden.

Sofern dies nicht innerhalb der Familie oder über Freunde und Nachbarn sichergestellt werden könne, muss sich der Tierhalter rechtzeitig um einen Platz in einer geeigneten Tierpension, Tierheim (auch diese nehmen unter Umständen Tiere als Pensionstiere auf) oder um einen zuverlässigen Tiersitter bemühen. Tierheime berichten regelmäßig über die große Anzahl abgegebener oder einfach abgestellter Tiere zu Beginn der Urlaubszeit. Es sei unverantwortlich, sich seiner Verantwortung für ein Haustier auf diese Weise zu entledigen, so das Ministerium.

Hunde und Katzen (auch Frettchen) würden häufig mit in die Ferien genommen. Hierbei sei besonders darauf zu achten, dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Mitnahme von Hunden in EU-Reiseländer ist mindestens eine gültige Tollwut-Impfung, eine eindeutige Kennzeichnung (elektronischer Transponder oder lesbare Tätowierung) sowie der vom praktischen Tierarzt ausgestellte Heimtierpass erforderlich, informierte das Ministerium. Für die Britischen Inseln, Malta und Schweden sowie für Reiseziele in tollwutgefährdete oder tropische Länder seien zusätzliche Bestimmungen gültig.

Neben dem Vorliegen der gegebenenfalls erforderlichen Impfungen und Bescheinigungen seien auch Reisevorbereitungen zu treffen, die einen sicheren Transport und eine gute Versorgung der Tiere auf der Reise und am Urlaubsort sicherstellen. Während der Reise sei besonders auf eine ausreichende Wasserversorgung und eine gute Frischluftzufuhr zu achten. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im verschlossenen, geparkten Auto zurückgelassen werden. Bei warmer Witterung bestehe hier eine erhebliche Gefahr durch das schnelle Aufheizen von Kraftfahrzeugen im Freien.

Aus Ferienländern, insbesondere südlichen und östlichen Ländern, sollte das spontane Mitbringen von Tieren, aus Erfahrung meist Hunde, zwingend unterbleiben. Damit können Gefahren für Mensch und Tier durch Krankheitsverschleppung, beispielsweise Tollwut oder zahlreichen exotischen Krankheiten wie die Leishmaniose oder dem so genannten Herzwurm verbunden sein. Für tierische „Urlaubsmitbringsel“ seien ebenfalls strenge Bestimmungen

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