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Bergisch Gladbach: Hundebestandsaufnahme gegen >Schwarze Schafe<

Bergisch Gladbach (aho) – Jeder weiß es, aber nicht jeder hält sich daran: Wer einen Hund hält, muss sein Haustier bei der Stadt anmelden und dafür Hundesteuer bezahlen. Gegen die „schwarzen Schafe“ unter den Hundehaltern zieht die städtische Steuerverwaltung von Bergisch Gladbach jetzt zu Felde und führt eine flächendeckende Bestandsaufnahme durch. Nachdem die letzte Aktion bereits sieben Jahre zurückliegt, stellt sich nun erneut die Frage, ob für alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde auch die Steuer bezahlt wird. Derzeit sind 4.260 Hunde gemeldet; im Vergleich mit Anmeldezahlen in Städten ähnlicher Größenordnung ist jedoch von einer beträchtlichen „Dunkelziffer“ auszugehen. Die Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach verpflichtet alle Hundehalter, ihre Vierbeiner innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt der Steuerabteilung zu melden. Erkennungszeichen für die Anmeldung ist die Hundesteuermarke. Die Steuer für einen Hund beträgt, sofern kein „gefährlicher Hund“ gehalten wird, 90,00 EURO im Jahr.

Die Hundebestandsaufnahme sieht vor, jeden Bergisch Gladbacher Haushalt auf mögliche Hundehaltung zu überprüfen. Vorher appelliert die Stadtverwaltung jedoch an die Steuerehrlichkeit der Tierhalter. Wer einen Hund hält und ihn nicht zur Hundesteuer angemeldet hat, muss bei einer Ãœberprüfung damit rechnen, dass neben dem Steuerbescheid, der die rückwirkende Dauer der Tierhaltung berücksichtigt, auch ein Bußgeld verhängt wird. Mit anderen Worten: Wer jetzt – auch rückwirkend – anmeldet, ist auf der sicheren Seite. Wer später „erwischt“ wird, muss in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten rechnen.

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