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Tierschützerin in Betrugsfall verwickelt

Dresden (aho) – Eine Tierschützerin muss sich seit gestern vor dem Amtgericht in Dresden wegen Betruges verantworten. Hierbei soll sie sich einer cleveren Betrugsmasche bedient haben: Jemand will einem Tierschutzverein eine Spende zukommen lassen und erteilt hierzu dem Verein eine Einzugsermächtigung. Der Verein legt die Einzugsermächtigung bei der Bank vor und das Geld fließt vom Spender auf das Vereinkonto. Nach sechs Wochen Widerrufsfrist kann der Verein über das Geld verfügen. Plötzlich überlegt es sich der Gönner aber anders und widerruft die Einzugsermächtigung. Das kann er über die sechs Wochen hinaus bis zum Quartalsende tun, war gewöhnlich nur Insider wissen. Das Geld wird zurückgebucht. Pech für die Bank, wenn es der Vereinsvorsitzende bereits abgehoben hat.

Genau diesen betrügerischen Taschenspielertrick wirft die Staatsanwaltschaft Dresden der 57-jährigen Vorstandsvorsitzenden der „Vereinigung zum Schutz von Tieren e.V.“ Elke K. vor. „Spender“ aus Hannover und Berlin ließen laut Staatsanwaltschaft 15.000 Euro auf das Vereinskonto fließen. Elke K. hob 9.600 Euro ab, ehe es sich die „Spender“ anders überlegten, heißt es in einem Bericht der Zeitung „Dresdner Neuste Nachrichten“. Den Schaden hatte die Deutsche Bank. Elke K. habe gewusst, dass die Gelder nicht auf dem Vereinskonto bleiben würden, zitiert die Zeitung aus der Anklage. Die Angeklagte wies die Vorwürfe von sich. Sie habe für den Verein einen Kredit benötigt, um in Stolpen einen Gnadenhof für Pferde einzurichten. Da Banken Tierschutzvereinen keine Kredite bewilligen würden, habe sie sich an einen Makler in Berlin gewandt. Der habe ihr rätselhafte Verträge vorgelegt, aber schon im Oktober 2004 seien die Einzugsermächtigungen über 15.000 Euro bei ihr gelandet. Sie sollte als „Bearbeitungsgebühr“ lediglich 3.600 Euro zurück überweisen. „Das konnte ich aber nicht, weil ich sechs Wochen lang nicht über das Geld verfügen durfte.“ Als die Spenden storniert wurden, stand die Polizei bei Elke K. vor der Tür, berichtet die Zeitung. Ob die Angeklagte eine Betrügerin oder aber arglose Beteiligte in einem großen Betrugsfall ist, konnte Richterin Uta Worzfeld nicht feststellen. Sie will sich die Ermittlungsakten gegen den Finanzmakler und die Spender kommen lassen, bevor sie den Prozess fortsetzt, berichtet die Zeitung abschließend.

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