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Gnadenhofchefin Rohn muss Bußgeld wegen Tierschutzvergehen zahlen

Ulm / Amtzell / Ravensburg (aho) – Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat gegen die aus den Medien bekannte Tierschützerin Christiane Rohn ein Bußgeld in vierstelliger Höhe verhängt. Wie die Schwäbische Zeitung unter Berufung auf die Pressestelle der Staatsanwaltschaft berichtet, hatten sich den Ermittlern offenbar beim Blick in eine ehemalige Reithalle, in der bis zu 70 Hunde in Zwingern gehalten wurden, untragbare Zustände geboten. „Die Hunde haben vereinzelt erheblich gelitten“, sagte auf Nachfrage der Zeitung die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Hunde seien auf dem von Frau Rohn geleiteten Gnadenhof in zu kleinen Zwingern untergebracht gewesen. Ein Hund habe eine geschwächte Muskulatur aufgewiesen, außerdem ein beschädigtes Gebiss, was darauf hindeute, dass sich der Hund in den Gitterstäben „verbissen“ habe. Eine Halteform, die den Tieren „erhebliches Leid“ zufügt, sei als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, beziehungsweise als eine Straftat zu werten.

Noch im September habe das Veterinäramt dem Gnadenhof bescheinigt, ein „vorbildliches Projekt in einer tadellosen Einrichtung“ zu sein. Diesen Eindruck, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung, könnten die Ermittler „nicht bestätigen“. Vielmehr hätten die Untersuchungen ergeben, „dass Tierhaltung und Tierpflege im Gnadenhof durchaus Anlass für Beanstandungen gaben“. Insbesondere müsse die Unterbringung der Hunde „grundlegend umgestaltet“ werden.

Zugunsten der beschuldigten Tierschützerin wertete die Staatsanwaltschaft laut ihrer Pressemitteilung, „dass seitens der Behörden ihre Einrichtung im Wesentlichen nicht beanstandet wurde und ihr daher die Missstände nicht deutlich genug vor Augen geführt wurden“.

Was die Untreuevorwürfe betrifft, geht die Staatsanwaltschaft nicht mehr davon aus, dass dem Verein „Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere“ ein Schaden entstanden ist. Der Betreiberin des Gnadenhofs könne nur vorgeworfen werden, dass sie Privat- und Vereinsvermögen nicht immer strikt getrennt habe. Mittlerweile sei aber ein Steuerberater beauftragt. „Insoweit ist nunmehr eine korrekte Buchführung gewährleistet“, zitiert die Zeitung die Staatsanwaltschaft.

Nachdem die Vorwürfe gegen Frau Rohn laut geworden waren, hatte sich ein Unterstützerkreis gebildet, dem sich auch laut dem Bericht der Schwäbische Zeitung lokale Prominenz anschloss. Sie forderten ein rasches Ende der Ermittlungen, damit dem Gnadenhof ein Imageschaden, der sich negativ auf den Spendenfluss auswirkt, erspart bliebe.

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