animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Importhunde: kranke Tiere, illegaler Handel, gefälschte Unterlagen, Hunde umdeklariert

Darmstadt (aho) – Der vom Veterinäramt des Kreises Darmstadt-Dieburg im Mai geäußerte Verdacht, dass es im Tierheim Münster (Hessen) bei der Vermittlung von Hunden zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, hat sich bestätigt. Nach dem vorläufigen Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen wirft die Behörde dem Tierheim Verstöße gegen Auflagen des Veterinäramts und gegen die Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung sowie illegalen Hundehandel mit südländischen und osteuropäischen Hunden vor. Hinzu kommen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Darüber hinaus besteht der Verdacht auf weitere Straftatbestände. Grund genug für das Veterinäramt, die Angelegenheit noch in dieser Woche der Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Festgestellt wurde beispielsweise, dass für zahlreiche Hunde keine oder unzureichende, zum Teil sogar (gezielt) falsche Einträge in der zwingend notwendigen Bestandsliste vorhanden sind. In die Tierbestandsbücher sind alle Zu- und Abgänge mit Namen und Anschrift des Vorbesitzers beziehungsweise des Empfängers einzutragen. Aus dem Ausland stammende Tiere müssen darüber hinaus eindeutig gekennzeichnet sein (Chipnummer), außerdem muss ein dem Tier zuordenbares Gesundheitsdokument vorliegen, das Herkunftsland ist anzugeben und einschlägige Einfuhrbestimmungen sind zu beachten. So sind beispielsweise für Hunde aus Rumänien Einfuhrpapiere und amtliche Gesundheitszeugnisse erforderlich, die bis zum heutigen Zeitpunkt vom Tierschutzverein Münster und Umgebung nicht vorgelegt wurden.

Der so genannte EU-Heimtierpass für Hunde aus EG-Ländern ist ein amtliches Dokument und darf nur von einem ermächtigten Tierarzt des jeweiligen Landes ausgestellt werden. Es wurden jedoch zahlreiche deutsche Heimtierpässe vorgefunden, die in Spanien ausgefüllt wurden, heißt es in einer Information des Landkreises.

Bei vielen Tieren hat sich der Verdacht erhärtet, dass sie als so genannte Fundhunde deklariert sind, obwohl sie aus Spanien stammen. Die in der Fundtieranzeige oder in der Bestandsliste eingetragenen und die tatsächlich vermittelten Hunde stimmen nicht überein. So ist beispielsweise bei einer Hündin im Impfpass das Geschlecht „männlich“ eingetragen.

Recherchen zeigten, dass sich viele Tierbesitzer vom Tierheimpersonal in Münster unter Druck gesetzt und zum Kauf gedrängt fühlten. Sie gaben an, nicht richtig beraten worden zu sein und keine oder falsche Angaben über die Herkunft beziehungsweise das Wesen des Hundes erhalten zu haben. Darüber hinaus hätten verschiedene Hunde Infektions- und parasitäre Erkrankungen, darunter auch die so genannten Mittelmeerkrankheiten (Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose). Außerdem lägen Verhaltensstörungen zum Beispiel in Form von extremer Scheu und Ängstlichkeit vor, andere Hunde hätten einen so ausgeprägten Jagdtrieb, dass die Haltung sehr problematisch und teilweise nicht artgerecht ist. Weitere Tiere würden verschiedene Organerkrankungen sowie Futtermittelallergien zeigen. Alles Gründe, die zu kostspieligen Behandlungen auf Kosten des neuen Besitzers führten oder sogar dazu, dass der Hund wieder zurück in das Tierheim gebracht wurde.

Unverständlich ist, dass mehrere Tierabgabeverträge die rechtswidrige Vertragsklausel enthalten, dass das Tier bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kastrieren sei, ansonsten gehe es zurück ins Tierheim. Dies führte zu der prekären Situation, dass diese Vertragsklausel auch für eine vermutlich trächtige Hündin erfolgte – das Tier war tatsächlich mit 11 Welpen tragend. Bei einer anderen Hündin erfolgte wegen der „Vertragsbindung“ ebenfalls eine Kastration. Während der Operation wurde festgestellt, dass die „Fundhündin aus Deutschland“ bereits kastriert war – mit Nahtmaterial, das in Deutschland nicht mehr verwendet wird.

Viele Hundebesitzer berichten übereinstimmend, dass sie sich nicht nur finanziell geschädigt, sondern auch betrogen fühlen.

Suche



Datenschutzerklärung