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Pferdeseuche: Ansteckende Blutarmut im Landkreis Altötting

Altötting (aho) – Am 08.01.2008 bestätigte das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems bei einem Pferd aus dem Landkreis Altötting die anzeigepflichtige Pferdeseuche „Infektiöse Anämie der Einhufer“ oder Equine infektiöse Anämie „EIA“ (Ansteckende Blutarmut der Einhufer). Das Pferd aus einem kleinen Pferdebestand im nördlichen Landkreis war am 20.12.2007 aufgrund schwerer Erkrankung eingeschläfert worden. Nach einer Blutuntersuchung am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim wurde am 28.12.2007 der Verdacht auf EIA geäußert und weiteres Probenmaterial an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Eine am 02.01.2008 durchgeführte Blutuntersuchung der restlichen 4 Pferde des Bestandes ergab bei der ersten Blutuntersuchung einen negativen Befund. Nach gesetzlichen Vorgaben muss der Bestand gesperrt, weitere Blutuntersuchungen müssen noch durchgeführt werden.

Welche Erkrankung ist die Infektiöse Anämie der Einhufer und wie äußert sie sich?

Die Infektiöse Anämie ist eine virusbedingte Erkrankung des Blutes und der blutbildenden Organe und führt infolge einer Zerstörung der roten Blutkörperchen zu einer Blutarmut (Anämie) mit Todesfolge. Äußere Krankheitszeichen sind u.a. Fieber bis 42°C, Appetitlosigkeit, Schwäche, Abmagerung, blasse Schleimhäute mit punktförmigen Blutungen. Es gibt akute und chronische Krankheitsformen. Gefährlich sind so genannte „stumme“ Virusträger – infizierte Einhufer die lebenslang das Virus in sich tragen und auch ohne Krankheitsanzeichen Viren ausscheiden und damit andere Einhufer anstecken können. In Deutschland ist das Virus nicht heimisch, in den letzten Jahren kam es nur sporadisch zu Ausbrüchen.

Wer kann erkranken?

Erkranken können nur Einhufer (Pferde, Ponys, Esel, Maulesel, Maultiere und Zebras), für andere Tiere oder Menschen ist das Virus nicht ansteckend.

Wie kann die Erkrankung übertragen werden?

Das entscheidende Übertragungsmaterial ist infektiöses Blut, das durch blutsaugende Insekten übertragen wird. Auch eine Übertragung über den Deckakt und während der Trächtigkeit vom Muttertier auf das Fohlen ist möglich.

Wie lange dauert es, bis die Erkrankung ausbricht?

Die Zeit zwischen einer Infektion und einem Ausbruch der Erkrankung schwankt zwischen einigen Tagen und sechs Wochen.

Wie wird die Diagnose gestellt und wie wird die Erkrankung bekämpft?

Die Diagnose erfolgt durch eine Blutuntersuchung, den so genannten „Coggins-Test“. Eine Behandlung oder Impfung gegen die Krankheit ist aus seuchenrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Infizierte Tiere müssen, weil sie die Erkrankung verbreiten können, getötet werden. Die betroffenen Bestände müssen gesperrt und Kontaktpferde untersucht werden.

Wie kann man seine Pferde schützen?

• Durch Hygienemaßnahmen (Sauberhalten der Stallungen)

• Kein gemeinsamer Gebrauch von Sattelzeug und Bürsten

• Die Vermehrung von Insekten einschränken (Mist auch auf Weiden regelmäßig entfernen, Wasseransammlungen (Pfützen) auf Weiden durch Drainagen verhindern.)

• Aufstallung während der Hauptflugzeit von Insekten (Abend- und Morgendämmerung)

• Einsatz von Insektenabwehrenden Mitteln (Repellentien)

• Kontakt zu fremden Pferden mit unbekanntem Gesundheitsstatus meiden

• Bei der Teilnahme an Turnieren oder ähnlichen Veranstaltungen darauf achten, dass nur Pferde teilnehmen dürfen, deren Coggins-Test negativ verlaufen ist.

• Importierte Pferde sollten ebenfalls entweder einen negativen Coggins-Test vorweisen können oder bis zu dessen Ergebnis in Quarantäne gehalten werden.

Welche gesetzlichen Verpflichtungen hat ein Pferdehalter?

• Nach der Viehverkehrsverordnung muss jeder Pferdebestand beim Veterinäramt angezeigt werden.

• Pferde, die den Bestand verlassen (auch wenn das Pferd nur zu einer Tierklinik transportiert wird), müssen einen Equidenpass besitzen.

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