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Kater aus Fenster geworfen: Sieben Monate Haft ohne Bewährung

Berlin (aho) – Das Amtsgericht Berlin – Tiergarten hat einen 37-jährigen Mann aus Berlin – Marzahn wegen der Tötung eines Katers zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Wie einem Bericht des in Berlin erscheinenden Tagesspiegels zu entnehmen ist, hatte der Mann den Kater nach einem Kneipenbesuch aus dem Fenster seiner Wohnung im fünften Stock geworfen. Den Sturz aus dieser Höhe überlebte Kater „Popeye“ nicht. Eine Nachbarin hatte den Vorfall beobachtet und zur Anzeige gebracht.

Der Anwalt des Angeklagten hatte auf eine Geldstrafe plädiert; die Staatsanwältin auf eine Bewährungsstrafe. Aus Sicht von Richterin aber war im Falle des vorbestraften Angeklagten keine Bewährung mehr drin. „Die Tat war von besonderer Rohheit geprägt“, wird sie im Tagesspiegel zitiert. Darauf müsse mit einer erheblichen Sanktion reagiert werden – auch um ein Zeichen zu setzen.

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