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Auskunftsverweigerung trotz Urteil – ADD verfügt landesweites Sammlungsverbot gegen die Tierschutzliga in Deutschland e.V.

HemeraTrier (aho) – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Tierschutzliga in Deutschland e.V. mit Sitz in Berlin mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen.

Der 1993 gegründete Verein Tierschutzliga in Deutschland e.V. bittet bundesweit um Geldspenden unter anderem zur Unterstützung notleidender Tiere. Weiterhin werden Fördermitglieder geworben, die regelmäßig Förderbeiträge entrichten. Nach Vereinsangaben verfügt die Tierschutzliga über bundesweit circa 20.000 fördernde Mitglieder. Zuletzt war der Verein in Rheinland-Pfalz mit Infoständen in Trier, Koblenz, Pirmasens, Mainz sowie in Bad Kreuznach aktiv.

Zur Überprüfung einer einwandfreien Verwendung der vereinnahmten Spendengelder sowie der Einhaltung des Transparenzgebotes hatte die ADD den Verein um Auskünfte über Spendeneinnahmen sowie deren Verwendung gebeten. Gegen die Auskunftsverfügung der ADD ging die Tierschutzliga gerichtlich vor. Durch Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier wurde die Auskunftspflicht des Vereins gegenüber der ADD richterlich bestätigt (VG-Urteil vom 12.02.2008, Az. 1 K 846/07.TR).

Trotz des Urteils kommt der Verein seiner gesetzlichen Auskunftspflicht weiterhin nicht vollständig nach. Insbesondere werden Fragen hinsichtlich der Ausgaben für Werbemaßnahmen sowie Provisionszahlungen nicht vollständig beantwortet, sodass Zweifel an einer einwandfreien Verwendung der Spendengelder nicht ausgeräumt werden konnten.

Aufgrund der beharrlichen Weigerung zur vollständigen Auskunftserteilung musste die ADD ein landesweites Sammlungsverbot für Rheinland-Pfalz verfügen. Der Verein wurde darüber hinaus verpflichtet, alle rheinland-pfälzischen Fördermitglieder über das sofort vollziehbare Sammlungsverbot schriftlich zu informieren und den Einzug von Förderbeiträgen sowie Geldspenden zu stoppen.

Sollten weiterhin Spendensammlungen im Namen der Tierschutzliga in Deutschland e.V. in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden, bittet die ADD um Mitteilung.

Um Verwechselungen mit Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung.

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