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Landratsamt entzieht Genehmigung für Tierherberge in Hornberg

Offenburg (aho) – Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen beim Landratsamt Ortenaukreis hat mit sofortiger Wirkung der Tierherberge des Vereins Pro Animale für Tiere in Not e.V. in Hornberg die Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes entzogen. Die Tierherberge muss nun innerhalb von sechs Wochen den Betrieb einstellen.

Für den Entzug der Erlaubnis führt die Behörde folgende Gründe an:

  • mangelnde baulichen Voraussetzungen: Kontrollen hatten ergeben, dass die Tiere auf zu engem Raum gehalten wurden. Auch wurden Räumlichkeiten für die Tierhaltung genutzt, die nicht in der Genehmigung zugelassen waren und auch nicht genehmigungsfähig waren.
  • mangelnde personelle Voraussetzungen: Die Einrichtung verfügt über kein ausreichend ausgebildetes Personal wie etwa Tierpfleger, das die anfallenden Aufgaben sachgerecht wahrnehmen kann. Auch innerhalb einer Frist von vier Monaten konnte die Einrichtung kein geeignetes Personal vorweisen.
  • die „Zuverlässigkeit“ des Betriebes, wie sie im Tierschutzgesetz gefordert wird, ist nicht gegeben. Der Betrieb hat gegen die Tierschutz-Hundeverordnung wie auch gegen Einfuhrbestimmungen verstoßen, indem er eine große Anzahl von Hunden auch aus dem asiatischen Raum eingeführt hat.
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