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Stuttgart: Hund aus überhitztem Auto befreit

Stuttgart (aho) – Polizeibeamte mussten am Donnerstag (02.04.2009) kurz nach 16.00 Uhr auf einem Parkplatz in Stuttgart einen Schäferhund aus einem überhitzten Pkw befreien. Der Hund saß im Kofferraum des Pkw Kombi, auf dessen Heckklappe die Frühlingssonne bereits seit mindestens drei Stunden schien und den Wagen aufheizte. Ein Hotelangestellter alarmierte schließlich die Polizei.

Polizeibeamte öffneten den Wagen über die ein Stück weit offen stehende Fensterscheibe, befreiten den bereits stark hechelnden Hund aus dem Auto und versorgten ihn mit Wasser. Anschließend nahmen sie das Tier mit zum Polizeirevier, da die Besitzerin des Wagens nicht erreicht werden konnte, und hinterließen eine Nachricht am Wagen. Gegen Abend holte die 72-jährige Frau ihren Hund dort ab. Sie war nicht der Auffassung, etwas falsch gemacht zu haben. Sie habe den Wagen im Schatten geparkt, offenbar aber den Sonnenverlauf falsch eingeschätzt.

Grundsätzlich sollen Hunde nicht im Auto alleine zurückgelassen werden, informiert die Polizei Stuttgart. Auch im Schatten, bei relativ kühlen Frühlingstemperaturen oder bei bedecktem Himmel kann sich das Fahrzeug auf Grund der Strahlungstemperatur der Sonne stark aufheizen. Der Hund, der nicht schwitzen kann, kann seine Körpertemperatur lediglich durch Hecheln über die Zunge und nur bis zu einem gewissen Grad ausgleichen. Steigt die Temperatur weiter an, ist die Regulierung nicht mehr möglich. Der Körper entzieht dem Blut die Wasserreserven, das Blut verdickt und der Hund stirbt unter heftigem Ringen nach Luft an Kreislaufversagen, das heißt, der Hund erstickt. Auch leicht geöffnete Fensterscheiben oder ein Wasservorrat im Auto schließen dieses Risiko nicht aus.

Muss die Polizei einen Hund aus dem Auto befreien, wird grundsätzlich geprüft, ob der Hundehalter gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Gegebenenfalls muss der Hundehalter mit einer Anzeige rechnen.

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