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Vorsicht beim Kauf von Hundewelpen und Flugpatenschaften

Magdeburg (aho) – Vorsicht beim Kauf von Hundewelpen. Käufern wird geraten, sich vor Abschluss eines Kaufvertrages den Impf- bzw. EU-Heimtierpass genauestens anzusehen. Darauf hat in Magdeburg das Landwirtschafts- und Umweltministerium Sachsen-Anhalt auf tierseuchenrechtliche und Tierschutzbestimmungen beim Kauf von Hundewelpen hingewiesen.

In der Vergangenheit wurden in verschiedenen Bundesländern Hundewelpen, die oft über das Internet bestellt wurden, aus PKWs mit ausländischen Kennzeichen gehandelt. Der Käufer erhält dabei den bestellten Welpen gechipt, mit EU-Heimtierpass und „Pflegehinweisen“. Doch gerade bei Welpen unter drei Monaten ist es ausgeschlossen, dass diese eine gültige Tollwutimpfung aufweisen können. Ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut besteht im Fall einer Erstimpfung von Welpen im Alter von mindestens 3 Monaten; frühestens jedoch 21 Tage nach dem Abschluss der Grundimmunisierung.

Ungeimpfte Welpen können dagegen ausschließlich im privaten Reiseverkehr grenzüberschreitend mitgenommen werden, so das Ministerium.

In diesem Zusammenhang weisst das Ministerium darauf hin, dass sogenannte Flugpatenschaften, bei denen Urlauber auf ihrer Rückreise Hunde im Auftrag von Tierschutzorganisationen aus dem Ausland mit nach Deutschland bringen, unzulässig sind. Solchen Bitten und Aufträgen sollte nicht entsprochen werden, da die Gefahr besteht, in Deutschland bisher nicht vorkommende Krankheiten einzuschleppen.

1 Kommentar, Kommentar oder Ping

  1. So ein Quatsch. Schlecht recherchiert. Natürlich sind Flugpatenschaften erlaubt!!!!!

Reply to “Vorsicht beim Kauf von Hundewelpen und Flugpatenschaften”

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