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Verbleib von Spendengeldern unklar: Gericht bestätigt Sammlungsverbot gegen „Mobile Tierrettung e.V.“

HemeraTrier (aho) – Nachdem die Klage des Vereins „Mobile Tierrettung e.V.“ vor dem Verwaltungsgericht Trier erfolglos blieb, wurde nunmehr auch der Antrag auf Zulassung der Berufung vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27.07.2009 abgelehnt. Damit wurde das von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verhängte Sammlungsverbot rechtskräftig bestätigt.

Die für die landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz zuständige ADD hatte dem Verein Mobile Tierrettung e.V. mit Sitz in Berlin mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung jegliche Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz untersagen. Zu Recht, wie nunmehr auch das Oberverwaltungsgericht feststellte, da der Verein trotz vorangegangener Aufforderung seiner Auskunftspflicht nicht im erforderlichen Umfang nachgekommen sei und deshalb keine genügende Gewähr für eine zweckentsprechende, einwandfreie Verwendung der Spendengelder biete.
Bereits die Richter des Verwaltungsgerichts Trier stellten im Eilverfahren vom 18.06.2008 fest. „… Der Antragssteller hat über beachtliche Summen keine hinreichenden Nachweise erbracht. Ferner deutet nach den getroffenen Feststellungen einiges auf Verschleierungsabsichten durch ein Beziehungsgeflecht verschiedener Vereine und sonstiger Rechtspersonen hin…“.

Der 1989 gegründet Verein Mobile Tierrettung e.V. mit Sitz in Berlin (jetzt Groß Döbbern / Brandenburg) bittet bundesweit um Geldspenden zur Förderung des Tierschutzes. Der Verein lässt an Informationsständen unter anderem Fördermitglieder einwerben, welche regelmäßig Förderbeiträge leisten.

Der Aufforderung, insbesondere hinsichtlich der Ausgaben für private Altersvorsorgeleistungen für die Mitarbeiter des Vereins eine satzungsgemäße Verwendung der Spendengelder nachzuweisen, kommt der Verein nicht nach.

Die Mobile Tierrettung e.V. ist wie der Verein Tier in Not e.V. mit Sitz in Dachau ein „Partnerverein“ der Tierschutzliga in Deutschland e.V. mit Sitz in Berlin, die ebenfalls keine Spendensammlungen mehr in Rheinland-Pfalz durchführen dürfen.

Sollten weiterhin Spendensammlungen sowie Spendeneinzüge im Namen der Vereine Mobile Tierrettung e.V., Tier in Not e.V. sowie der Tierschutzliga in Deutschland e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD um Mitteilung.

2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Tina

    Zur Info:

    http://www.kimeta.de/OfferDetail.aspx?oid=600092981174880&r=2

    Hätte mich da fast beworben… gut, dass ich Euren Beitrag entdeckt habe..

    Besten Dank

    Tina R.

  2. Tierschützer

    Leider gibt es noch immer viele Tierschutzorganisationen die sich mit Spendengeldern selbst ein goldenes Näschen verdienen und weiterhin viel Unterstützung und Spendengelder erhalten. Dazu kommt dass viele Spender und Menschen die den armen Tierchen helfen wollen selbst zu naiv und leichtgläubig sind um einmal nachzuharken wo denn das Geld hinfliesst. Echter Tierschutz sollte nicht damit enden blind jedem Spendenaufruf nachzukommen, sondern nachzufragen was denn mit den Tieren geschieht und ob das Geld dort ankommt wo es angeblich hinfliessen soll. Ich selbst habe es nicht fassen können dass es tatsächlich Menschen gibt die es wagen im Namen des Tierschutzes und im Namen aller gebeutelten Tiere aus Gier Gelder unterschlagen um selbst ein schönes und langes Leben fristen zu können. Aber zu welchem Preis? Wer kann mit so einer Schande überhaupt leben, in dem Wissen dass die eigenen, unter „Schutz“ gestellten Tiere leiden müssen, nur damit man etwas mehr Geld in der Tasche hat. ….. Darum liegt es wie so oft in der Hand der Menschen die solche Organisationen unterstützen wollen/Lesern/Spendern/selbsternannten Tierschützern immer nachzufragen und aufmerksam zu sein….

Reply to “Verbleib von Spendengeldern unklar: Gericht bestätigt Sammlungsverbot gegen „Mobile Tierrettung e.V.“”

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