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Hund mit Fuchs verwechselt: Jäger verliert Jagdschein

Leipzig (aho) – Die versehentliche Tötung eines Hundes, den ein Jäger mit einem Fuchs verwechselt hatte, rechtfertigt die Einziehung des Jagdscheines. Das ist einem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig zu entnehmen.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 17.9.2009 den Antrag eines Jägers im vorläufigen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, der sich gegen die sofortige Vollziehung der Einziehung seines Jagdscheins gewandt hat.

Am Nachmittag des 26.1.2009 tötete der 70jährige Antragsteller bei der Jagd von einem Hochsitz aus einen Hund der Rasse Golden Retriever, wobei er im Nachgang angab, er habe diesen für einen Fuchs gehalten.
Nachdem der Antragsgegner (Landkreis Leipzig) zunächst ein Verwaltungsverfahren zur Entziehung des Jagdscheins eingeleitet hatte, wurde dieses im Sommer 2007 eingestellt. Auf Weisung der Aufsichtsbehörde, des Staatsbetrieb Sachsenforst, erklärte der Antragsgegner nach § 18 BJagdG i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr.1 BJagdG den Jagschein des Antragstellers unter Anordnung der sofortigen Vollziehung für ungültig, verfügte dessen Einziehung und verpflichtete den Antragsteller zur unverzüglichen Rückgabe. Zur Begründung wurde ausgeführt, es lägen Anhaltspunkte vor, dass der Antragsteller Waffen oder Munition künftig leichtfertig verwenden werde. Die Umstände der Tötung des Hundes rechtfertigten diese Einschätzung.

Der Antragsteller legte hiergegen Widerspruch ein und stellte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zum Verwaltungsgericht Leipzig. Er trug vor, er habe den sich im Schnee wälzenden Hund für einen Fuchs halten dürfen, da dieses ein für Füchse typisches Verhalten darstelle. Die Verwechslung und der einmalige Vorfall rechtfertigten es nicht, ihn für leichtfertig zu halten.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig hat die Ablehnung des Antrags damit begründet, dass der Bescheid rechtmäßig sei und der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse daran habe, bis zu einer Entscheidung im noch nicht anhängigen Klageverfahren von den Wirkungen des Bescheides verschont zu bleiben und weiter jagen zu dürfen. Der Antragsteller habe die an einen Jäger zu stellenden Anforderungen in besonders schwerem Maße verletzt. Auch die zwischenzeitliche Einstellung des Verwaltungsverfahrens begründe kein rechtliches Hindernis für die spätere Einziehung des Jagdscheins.

Gegen diesen Beschluss steht dem Antragsteller die Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu.

1 Kommentar, Kommentar oder Ping

  1. Maryam

    Ja, man kann ja einen großen Golden Retriever auch schon mal mit einem kleinen Fuchs verwechseln…
    Ob Hund, Fuchs, Wildschwein, Reh, Katze, Hase, Maus…Ich verstehe sowieso gar nicht, wie man überhaupt auf irgendwelche wehrlosen und unschuldigen Tiere schießen kann.
    Tolle Typen diese „Jäger“, echt mutig mit ihren tollen Gewehren und überhaupt nicht hinterhältig! Ja, sie sorgen ja so sehr für das Gleichgewicht der Natur… – toll auch:
    „Die Natur braucht uns nicht, aber wir brauchen die Natur.“ Der Mensch kriegt echt alles kaputt.

Reply to “Hund mit Fuchs verwechselt: Jäger verliert Jagdschein”

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