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Bis 10.000 Euro Bußgeld, Sicherstellung: In Magdeburg viele gefährliche Hunde nicht gemeldet

Magdeburg (aho) – In Magdeburg sind bislang erst 72 Halter gefährlicher Hunde der gesetzlichen Pflicht zur behördlichen Anmeldung ihres Vierbeiners nachgekommen. Nur für 31 dieser Hunde konnte ein bestandener Wesenstest vorgelegt werden. Die Pflicht zur Anmeldung und zur Vorlage des Wesenstest besteht in Sachsen-Anhalt für alle Hunde der Rassen American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, einschließlich aller Kreuzungen.

„Zur Abgabe des Anmeldeformulars sowie zur Vorlage der Wesenstestbescheinigung im städtischen Ordnungsamt war den betroffenen Hundehaltern eine Frist bis zum 31. August eingeräumt worden“, blickt Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Holger Platz zurück. „Knapp 20 Tage nach Fristablauf müssen wir jedoch feststellen, dass viele Hundehalter ihrer Pflicht bislang nicht nachgekommen sind.“

Insgesamt haben erst 72 Magdeburger Hundehalter ihren gefährlichen Vierbeiner registrieren lassen. Nur für 31 Hunde wurde ein bestandener Wesenstest nachgewiesen. In Magdeburg leben jedoch derzeit weit mehr als 200 gefährliche Hunde.

„Das Halten eines Hundes der vier genannten Rassen sowie deren Kreuzungen ohne nachgewiesenen Wesenstest ist seit dem 1. September eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft wird“, nennt Holger Platz die Konsequenz einer fehlenden Anmeldung. „Die Höhe des Bußgeldes orientiert sich unter anderen an der Länge des Zeitraums, in dem der Hund ohne den entsprechenden Nachweis gehalten wurde. Im für den Halter ungünstigsten Fall kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden.“

Darüber hinaus muss ein Hundehalter, der seiner Verpflichtung weiterhin nicht nachkommt, mit einer ordnungsbehördlichen Verfügung rechnen. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung des Hundes und die Unterbringung im Tierheim.

Um solche Konsequenzen zu vermeiden, werden die betroffenen Hundehalter nochmals ausdrücklich aufgefordert, ihren Hund innerhalb eines Monats im Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Neues Rathaus, Zimmer 1.6 registrieren zu lassen und die Bescheinigung über den Wesenstest abzugeben. Wer bis zum 20. Oktober 2009 seinen Hund anmeldet, muss keine Nachteile oder finanzielle Konsequenzen befürchten.

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