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Kanton Zürich: Acht Hunderassen sind ab 2010 verboten

Zürich (aho) – Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat in der neuen Hundeverordnung die Hunderassen bezeichnet, die künftig im Kanton Zürich aus Sicherheitsgründen nicht mehr neu gehalten werden dürfen. Es sind dies American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandoc und Basic Dog sowie alle Hunde, die mindestens zehn Prozent Blutanteil dieser Rassen haben. Das Verbot gilt ab 1. Januar 2010. Wer vor diesem Zeitpunkt bereits einen solchen Hund hält, kann für diese Tiere bis 31. März 2010 beim Veterinäramt eine Haltebewilligung beantragen.

Zudem hat er die obligatorische Ausbildung von Halterinnen und Haltern von „großen oder massigen“ Hunden geregelt und hält im Detail fest, welche Hunde zu dieser Kategorie gehören.

Neu werden Halterinnen und Halter von solchen Hunden mit ihrem Tier im Alter zwischen der 8. und 16. Lebenswoche einen Welpenkurs und bis zum 18. Lebensmonat einen Junghundekurs besuchen müssen. Wer einen Hund zwischen 18 Monaten und acht Jahren übernimmt, muss mit diesem Tier einen Erziehungskurs besuchen. Die Hundekurse müssen mit allen Tieren absolviert werden, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren werden. Damit bleibt genügend Zeit für den Aufbau von entsprechenden Ausbildungskapazitäten.

Gleichzeitig hat der Regierungsrat im Hundegesetz und in der Hundeverordnung vorgesehene Übertretungen in die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren aufgenommen. Diese Änderung und die Hundeverordnung werden zusammen mit dem neuen Hundegesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Die Zürcher Stimmberechtigten hatten im Frühling 2008 dem neuen Hundegesetz in einer Variante mit einem Verbot von sogenannten Kampfhunden zugestimmt.

6 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Moragh

    Zum MILLIONSTEN MAL: Es gibt keinen „Bandoc“ (sollte wohl BandoG heißen), Pit ist die Kampfarena und keine Rasse und Mischlinge (bevorzugt SCHÄFER-Mixe wie auch Dackel…) greifen häufiger zu ihren wenigen Mitteln = Zähne, als die o. g. „Rassen“. Sie sind häufiger vorhanden. Schlichtweg!

    Acht Menschenrassen sind als Hundehalter ab 2010 verboten: Türken, Russen, Deutsche – oder quasi-welche, Drogenabhängige, Kinderhalter-/Gebärer, Alkis, chron. Kranke und Senioren.

    Generell sollten alle „Randgruppen“ euthanasiert werden. Sí?

    Überdenken Sie diesen Artikel nochmals, wenn Sie ihn schon nicht abändern mögen.

    Mit freundlichen Grüßen…

  2. Moragh

    P. s.: Was bitte soll ein „Basic Dog“ sein? Und was seine Mischungen?

    – für eine dumme Deutsche, Verzeihung und Danke für die Erklärung bereits jetzt!

    Bia

  3. Ja klar und die 10 Prozent Blutanteile der verbotenen Rassen werden wohl wie bei einem Alktest festgestellt oder was?
    Das ist nichts als das Beruhigen der Schweizer Bünslitypen,damit die Gesellschaft sich auf der sicheren Seite glaubt-einfach nur krank!

    Uenrigens die wahren Kampfhunde sieht man sowiso nie,die werden nämlich in Kellerverschlägen gehalten,weil deren Körper vom Hundekampf so kaputt sind,dass man mit diesen Hunden bestimmt nicht auf die Strasse geht!
    Es trifft wie immer die falschen und das Drecksgeschäft mit den Kampfhunden im Untergeund geht weiter.
    Ach ja ich bin Schweizerin und weiss dass es auch in der ach so sauberen Schweiz Hundekämpfe gibt!
    Da müsste man endlich ansetzen mit Gesetzen,aber davor hat die Polizei eben Schiss,denn es handelt sich dabei ja um die Hundemafia ,welche mit diesen Hundenkämpfen mega viel Geld verdient!
    Und wie sagte schon B.Brecht:
    Wer das Geld hat ,hat die Macht und die hat noch keiner freiwillig abgegeben!
    In diesem Sinne

    Claudia

  4. Moragh

    Danke, Claudia!

    Aber was zum Geier ist denn nun ein „Basic Dog“?

    Ein nie zuvor in Menschenhand gehaltener Hund? Auf Tante Goggel finde ich ja vieles, aber nichts zu dieser neu kreierten Rasse. Da seid ihr Schwyzer uns def. voraus, Claudia.

    Ich kann Dir nur zustimmen, traurig Alles! Von einer Dütschen… und nein, ich habe selber keine Listies. Dennoch 3 nicht kleine Hunde.

    Guten Abend, Bia

  5. cry

    Es kann sogar der „kleinste Zwergerlhund“ in den FALSCHEN HÄNDEN zum Extrembeißer und MINIKAMPFHUND werden.

    Staff´s, Bullterrier und Co, sind von Haus aus Familienhunde, die bei richtiger Führung genau so schmusig auf der Couch liegen, wie die von Haus aus sanften „Windhunde“. Aber durch ihr Aussehen, sind sie leider dazu „verdonnert“ worden, durch extreme Erziehungsmethoden „gefälligst drohend“ zu wirken. Und Menschen die so einen Hund brauchen, gehören m.M.nach mal in die Gehirnchirurgie.

    Liebe Schweizer,,,wenn es bei euch sooooo viele d.o. beschriebenen Hunde gibt, dann würde ich mal hinterfragen WARUM ?? Liegt es an der Mentalität des einzelnen Schweizers mit Hunden dieser Art „Grösse, Macht und Stärke“ zu zeigen ? Das wäre allerdings ein Armutszeugnis.

  6. moira

    So ein Verbot ist doch einfach lächerlich. Für mich ist das eine neue Form von Hexenjagd, völlig jenseits von gesundem Menschenverstand.

Reply to “Kanton Zürich: Acht Hunderassen sind ab 2010 verboten”

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