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Artgerechte Weidehaltung im Winter

baum_winter_01Friedberg (aho) – In den kalten und nassen Wintermonaten melden sich zur Zeit mehrmals täglich besorgte Bürgerinnen und Bürgerinnen bei der Veterinärbehörde des Wetteraukreis, die vermeintlich nicht artgerechte Haltungsbedingungen bei Weidetieren anzeigen wollen. Sie befürchten, dass die Tiere frieren würden oder nicht genug zum Fressen hätten. Erster Kreisbeigeordneter Otmar Lich weist deshalb in einer Medieninformation hin drauf hin, dass eine Weidehaltung auch im Winter tierschutzgerecht und für das Wohlbefinden der Tiere optimal ist, wenn gewisse Aspekte beachtet werden.

Im Gegensatz zu teils dunklen, feuchten und schlecht belüfteten Ställen können sich die Tiere im Freien bei frischer Luft weiträumig bewegen und ihre arteigenen Verhaltensweisen und Bewegungsbedürfnisse ausleben. Bei einer permanenten Stallhaltung besteht durch das enge Zusammenleben, den mangelnden Auslauf und die schlechteren klimatischen- und Lichtbedingungen zudem ein wesentlich höheres Krankheitsrisiko.

Sowohl Pferde als auch Rinder und Schafe haben eine deutlich tiefere Behaglichkeitstemperatur als der Mensch. Dadurch können sie sich einem weiten Temperaturbereich schadlos anpassen. So stellen Temperaturen von bis zu -15 Grad Celsius für die Tiere kein Problem dar. Pferde und Rinder entwickeln ein besonders dichtes Fell, wenn sie das ganze Jahr über im Freiland gehalten werden. Schafe trotzen dank ihrer dicken Wolle selbst tiefsten Temperaturen. Wenn schneebedeckte Rinder, Pferde oder Schafe auf der Weide stehen oder liegen, ist gerade dies ein sicherer Beweis dafür, dass die Bemuskelung gut ist, sich Unterhautfett und Unterhaar in Vorbereitung auf die kalte Jahreszeit gebildet haben und somit die Wärmeisolierung funktioniert. Andernfalls würde der Schnee auf dem Rücken der Tiere schmelzen.

Zu beachten ist allerdings, dass die Tiere im Herbst die Möglichkeit erhalten müssen, sich allmählich an die niedrigen Außentemperaturen zu gewöhnen. Nur so kann ein dichtes und langes Winterfell ausgebildet werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass es selbstverständlich nicht akzeptiert werden kann, dass Tiere das Jahr über im Stall gehalten werden und dann ohne Zeit der Eingewöhnung bei nasser und kalter Witterung unmittelbar ins Freie kommen.

Rinder, Pferden und Schafen können auch im Winter im Freien gehalten werden, solange bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Gesundheitszustand der Tiere muss täglich überprüft werden, da nur gesunde Tiere im Winter im Freien gehalten werden dürfen.
  • Artgemäße Zufütterung zur Deckung des erhöhten Energiebedarfes mit Grobfutter (Heu, Silage) sowie zusätzliche Gaben von Vitaminen und Mineralstoffen.
  • Geeigneter Unterstand oder natürlicher Schutz durch Hecken, Büsche, Wald oder Senken.
  • Funktionstüchtige und ausreichende Tränkeeinrichtungen, da der Wasserbedarf über das in der Nahrung gebundene Wasser oder über Schnee zu keiner Zeit gedeckt wird.

Lediglich Ziegen sollten im Winter während den Wintermonaten im Stall gehalten werden, da sie wesentlich empfindlicher gegen Witterungsextreme sind, als die übrigen Weidetiere. Zwar sind Kälber, Lämmer und Fohlen wie Kinder am liebsten den ganzen Tag draußen, dennoch sollten Geburten aus medizinischen und tierschützerischen Gründen erst fürs Frühjahr geplant werden. Für Jungtiere ist im Winter auf jeden Fall eine eingestreute Schutzhütte erforderlich. Das Ablammen von Schafen hat grundsätzlich im Stall oder zumindest in geeigneten Unterständen zu erfolgen, so die Information des Landkreises.

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