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Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen: Hunde gehören auch im Schnee an die Leine

Bad Honnef (aho) – Die ungewohnte winterliche Landschaft lockt viele Menschen ins Freie, macht Lust auf Spaziergänge oder Rodelausflüge. Auch Hunde kommen voll auf ihre Kosten, wenn Herrchen oder Frauchen ihnen Auslauf bieten und sie von der Leine nehmen. Doch immer wieder gibt es Beschwerden, weil sich Spaziergänger oder Familien mit ihren Kindern durch freilaufende Hunde gestört fühlen, Angst vor ihnen haben oder sogar gebissen werden. So ergingen bei der Verwaltung der Stadt Bad Honnef in den vergangenen Tagen erneut mehrere Anfragen besorgter Bürger zu der Frage: Wann müssen Hunde an die Leine und wo dürfen sie frei laufen? Wiederholt wurden dabei als bedrohlich empfundene Begegnungen mit freilaufenden Hunden sowie Auseinandersetzungen mit uneinsichtigen Hundehaltern geschildert.
 
Die Verwaltung nimmt die eingegangenen Anfragen und Beschwerden zum Anlass, noch einmal gezielt auf die Vorschriften des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der örtlichen Straßensatzung zur Anleinpflicht für Hunde hinzuweisen. Danach sind Hunde – zur Vermeidung von Gefahren und Belästigungen – auf Verkehrsflächen sowie in öffentlichen Anlagen und Gebäuden innerhalb bebauter Ortsteile und auf der Rheininsel Grafenwerth an einer geeigneten Leine zu führen. Auf Kinderspielplätze und Friedhöfe dürfen Tiere überhaupt nicht – auch nicht angeleint – mitgenommen werden. Hunde, die nach dem Landeshundegesetz NRW für Menschen und andere Hunde als gefährlich eingestuft werden, müssen grundsätzlich an die Leine genommen sowie mit Maulkorb geführt werden. Das sind zum Beispiel Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Kreuzungen dieser Rassen. Ferner gehören dazu auch Hunde bestimmter Rassen wie zum Beispiel American Bulldog, Bullmastiff und Rottweiler. Mit Ausnahme der vorgenannten Rassen und Rassenkreuzungen ist das Führen von Hunden ohne Leine lediglich außerhalb bebauter Ortsteile – also überall dort, wo keine Häuser stehen – erlaubt. Im Bereich des Naturparks Siebengebirge (Wald) sind Hunde zum Schutz der Besucher sowie der Wildtiere immer an der Leine zu halten. Verstöße gegen die Anleinpflicht können mit einer Geldbuße geahndet werden. Alle Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere so zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Belästigung und keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Die Verwaltung bittet nach alledem noch einmal alle Hundehalter um entsprechende Rücksichtnahme sowie um die jederzeitige Beachtung der ihnen obliegenden Pflichten, insbesondere der Leinenpflicht.

3 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Ja das ist natrülich ganz furchtbar das Hundehalter ihre Hunde einfach so im Schnee spielen lassen…Ich kann schon nachvollziehen das Hunde auf Kinderspielplätzen nichts zu suchen haben und auch keine Menschen belästigen sollten, aber das ist eine Frage der Erziehung einfach nur Leine dran ist wirklich traurig.Ist saure Gurkenzeit in der Welt der Tiernachrichten das hier gleich auch noch mal sogenannte Gefährliche Hunde aufgezählt werden? Die Menschen können die Rassen doch eh noch nicht einmal erkennen und gehen dann pauschal auf jeden Halter von kurzhaarigen Hunden los….Naja, eine Nachricht ist es sicherlich nicht wert.

  2. Maggnz

    ….is halt schon lange kein flugzeug mehr in irgendein
    gebäude gedüst….nennenswerte amokläufe gab’s auch nich…
    auch keine superdreisten hartz 4 betrüger…ALSO muß
    mann halt über die hunde berichten:-)
    ganz wichtig(!!!) AUCH WENN SCHNEE LIEGT, KAMPFHUNDE
    GEHÖREN AN DIE LEINE:-)))
    was eine überflüssige schei..
    wenn’s gerade ne presseflaute gibt,wer muß dran glaube???
    RICHTISCHHHHHH:……..die kampfhunde:-)
    bah wie arm……..

  3. Carmen Scheifele

    Das Hundegesetz ist ein absoluter Witz!!!
    Es trifft immer wieder die falschen Hundebesitzer, die ihre Hunde verantwortungsvoll führen.
    Es werden die Soka´s immer wieder Niedergemetzelt, aber das die Normalo Hundehalter absolut verantwortungslos sind, das steht auf einen anderen Blatt. Ich selber habe 3 American Bulldog´s wurde eines Beissvorfalls bezichtigt, die Sache ging vor Gericht und es stellte sich heraus, das die ganze Geschichte von einer Person ausging, die zusätzlich auch noch gelogen hat – die ganzen Anwalts und teils Gerichtskosten durfte ich als Scherz auch noch bezahlen. Resultat vom OA sie hätten ja nurrrrrrrrr ihre Arbeit gemacht, ein Witz ist das, man wird als Sokabesitzer immer als Schuldiger hingestellt, obwohl man auch mal Unschuldig sein kann!!!
    Hundesteuer wird kassiert, aber etwas für Hunde getan, NEIN das wird es nicht!!!
    Wann darf ein Hund mal wieder ein Hund sein???
    Immer nur an der Leine, das bedeutet absolute Tierquälerei, schon mal darüber nachgedacht???
    Aber wir haben ja ein Hundegesetz, wo die Hunde immer schön an der 2 mtr. Leine geführt werden dürfen, und wehe sie sind von der Leine dann wird es Teuer zumindestens für ein Soka Besitzer!!!, weil diese Hunde sind ja ach so gefährlich, sie fressen und töten ja direkt alles was ihnen vor den Augen kommt, dank Rasseliste.
    Ich habe immer gedacht, die Würde des Menschen ist unantastbar laut Grundgesetz aber sie ist durch die Rasseliste angetastet worden
    in diesem Sinne

Reply to “Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen: Hunde gehören auch im Schnee an die Leine”

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