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Doch kein „Hundehasser: Vergiftungen durch Traubentrester

[Foto: Fraubentrester]  Zürich(aho) – Sieben Hunde mit Vergiftungserscheinungen haben in der vergangenen Woche die Zürcher Hundehalter aufgeschreckt. Für drei der betroffenen Vierbeiner kam jede Hilfe zu spät und sie starben. Die Abklärungen der Polizei ergaben, dass mindestens drei Tiere offenbar fast an derselben Stelle auf einem Feld etwas gefressen haben mussten. Tierfreunde vermuteten als Ursache vergiftete Fleischstücke eines „Hundehassers“. Doch nun legen Untersuchungen der Polizei Zürich eine andere Ursache nahe.

Die Ermittlungen der Polizei zeigten, dass sich in ausgebrachtem Mist auf dem Feld auch eine Anhäufung von Traubentrester-Abfällen befand. Mist- und Tresterproben wurden sichergestellt und vom Wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich untersucht. Dabei konnten keine toxischen Stoffe festgestellt werden. Parallel dazu waren eine Autopsie und Abklärungen der Tiermedizin in Bern im Gang. Gemäß ärztlichen Angaben konnten keine eindeutigen Resultate erzielt werden, was die genaue Todes- oder Krankheitsursache der untersuchten Tiere ist. Die Aufnahme von Traubentrester kann aber gemäß den Tiermedizinern bei Hunden zu Nierenproblemen bis hin zu Nierenversagen führen, was auf die drei in Bern untersuchten Hunde zutraf. Ob die pathologischen Befunde auch damit vereinbart werden können, ist nach wie vor unklar. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse ist davon auszugehen, dass die Hunde nach dem Verzehr der Traubenabfälle erkrankt und in einigen Fällen aufgrund von Nierenversagen verstorben waren.

Tiermist und Trester dürfen als Dünger grundsätzlich verwendet und können dementsprechend in den Landwirtschaftszonen eingesetzt werden, so die Polizei Zürich. Nicht erlaubt ist hingegen gemäß Umweltschutzgesetz das Düngen während der Vegetationsruhe sowie auf gefrorenem oder schneebedecktem Boden. Zurzeit wird geprüft, ob gegen das Umweltschutzgesetz verstoßen worden ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass unabhängig von Jahreszeit und Witterung bei den Hunden ähnliche Krankheitssymptome beim Fressen von Traubenabfällen aufgetreten wären.

Obwohl im betroffenen Gebiet kein Leinenzwang für Hunde besteht, hat es sich gezeigt, dass freilaufende Tiere immer gut beobachtet werden müssen, so die Polizei Zürich. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass die Tiere schädliche Substanzen zu sich nehmen.

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