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Nur Papier produziert: Richter werfen Amtsveterinären bei massiven Tierschutzverstößen Versagen vor

Saarbrücken / Saarlouis (aho) – Der Präsident des Verwaltungsgerichts Saarlouis, Ulrich André, hat anlässlich einer Verhandlung wegen einer Vielzahl von Tierschutzverstößen durch einen Landwirt auch die Arbeit der verwickelten Veterinärbeamten deutlich kritisiert. Ãœber Jahre hätten die Behörden nur Papier produziert und nicht gehandelt. Das Elend der Tierhaltung hätten sie nicht beseitigt.

In der mündlichen Verhandlung bezeichnete der Präsident des Verwaltungsgerichts André das Vorgehen der zuständigen Veterinärämter in diesem Fall als Skandal. Trotz seit mehr als einem Jahrzehnt vorgetragener Amtshilfeersuchen der Ortspolizeibehörde Perl und der Polizeiinspektion Merzig sowie von Tierschutzvereinen hätten sich weder das bis zum Jahre 2008 zuständige Veterinär- und Ordnungsamt des Landkreises Merzig-Wadern noch danach das beklagte Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz in der Lage gesehen, Entscheidendes gegen den betreffenden Nutztierhalter zu unternehmen und dessen tierquälerische Rinderhaltung zu beenden. Der Landwirt habe sich gegenüber Belehrungen gänzlich uneinsichtig gezeigt. Seine Tiere seien im Stall in permanenter Dunkelheit gehalten worden, das Tageslicht hätten die Tiere höchstens auf der Weide gesehen auf der sie, angekettet an lose Holzbalken, kaum Bewegungsmöglichkeiten gehabt hätten. Dadurch seien die Ketten an den Kuhhälsen eingewachsen, Kälber hätten ihr Leben angebunden in einem völlig dunklen Stall verbracht, in dem eingegangene Rinder verwesten und der Mist so hoch gelegen habe, dass die Kühe ihre Köpfe nicht hätten heben können, ohne an die Decke zu stoßen. Auch Beschwerden der mit der Kadaverbeseitigung beauftragten Fachfirmen hätten nur zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, das jedoch nicht vollzogen worden sei, geführt. Eine nach einer schweren Geburt tödlich verletzte Kuh sei zwei Wochen lang bewegungsunfähig auf der Weide zurückgelassen worden, bis Anwohner Alarm geschlagen hätten. Die zuständigen Behörden hätten weder die Einschläferung dieses Tieres noch die Wegnahme der übrigen Tiere veranlasst, noch dem Kläger generell die Tierhaltung untersagt.

Angesichts dieser Umstände sei das von der Behörde gegenüber dem Landwirt festgesetzte Zwangsgeld in Höhe von 700 Euro kein geeignetes Mittel, um die Missstände zu beseitigen, weil das Zwangsgeld ohnehin wegen der sozialen Situation des Landwirtes nicht beigetrieben werden könne und damit leer laufe. Nach Auffassung des Gerichts müsse die Behörde andere erfolgversprechendere Maßnahmen wie beispielsweise die im Tierschutzgesetz für derartige Fälle ausdrücklich vorgesehene Wegnahme der Tiere und den Erlass eines Haltungsverbots ergreifen.

Der Gerichtspräsident André wird von der Saarbrücker Zeitung mit deutlichen Worten zitiert: „Was ist hier der Skandal?“ Das Verhalten des Bauern, der offenbar selbst mit dem Leben nicht zurecht kommt? Oder das Tun eines Tierarztes, der von der Weide geht und die todkranke Kuh liegen lässt. Oder das Tun der Veterinärämter, die den Stall kaum kontrollieren, weil der Bauer dies mit der Mistgabel in der Hand verhindern will. Die dann aber über Jahre dem Landwirt immer wieder seitenlange Bescheide schicken, in denen er zur artgerechten Tierhaltung aufgefordert wird. Völlig ohne Erfolg. Und dann zuletzt gewissermaßen die Krönung. Da soll gegenüber dem Landwirt, bei dem nichts zu holen ist, per Zwangsgeld durchgesetzt werden, dass er elektrisches Licht im Stall installiert und es im Winter tagsüber anmacht.

Dieses Ansinnen war aus Sicht der Richter nicht mehr als das amtliche Vortäuschen von Aktivität – ein ungeeignetes, sinnloses und damit rechtlich unzulässiges Tun. Motto: „Es geht doch nicht darum, dass das Elend auch noch ausreichend beleuchtet wird. Es geht darum, das Elend zu beseitigen.“ Fazit von André: „Es liegt auf der Hand, was hier schon längst hätte passieren müssen.“ Die Tiere müssten dem Mann endlich weggenommen werden.

Mit dem im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündeten Urteil hob das Gericht den Zwangsgeldbescheid gegen den Landwirt auf, weil dieses Beugemittel nicht geeignet sei, um den Kläger anzuhalten, tierschutzgemäße Zustände herzustellen.

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